Das Verwaltungsgericht München hat mit seinem am 19. Dezember zugegangenen Urteil die Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses „Gegen jeden Antisemitismus! – Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung“ bestätigt. Dazu erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter:
„Das Urteil bekräftigt die politische Grundsatzentscheidung des Stadtrats, sämtliche städtischen Räumlichkeiten nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben. Gleichzeitig weist das Gericht den Vorwurf zurück, der Stadtratsbeschluss gegen Antisemitismus würde die Meinungsfreiheit verletzen. Dies ist – auch über München hinaus und vor dem Hintergrund der aktuellen Studien über eine Zunahme des Antisemitismus in Deutschland – ein wichtiges Zeichen für alle, die sich antisemitischer Stimmungsmache in jeder Form entgegenstellen.“