Oktoberfest – Finanzierung auf solide Füße stellen Teil l Einnahmen- und Ausgabensituation – Subventioniert das Oktoberfest die Oide Wiesn?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei)
vom 5.6.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben mit dem genannten Antrag um die Darstellung von Fakten zur Veranstaltung Oide Wiesn gebeten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Einnahmen hat die Landeshauptstadt München aus der Oidn Wiesn (Eintrittsgelder, Standgelder, Lizenzen, direkt zuordenbare Gewerbesteuereinnahmen etcetera)?
Antwort:
Für das Jahr 2018 liegt derzeit noch keine abschließende Einnahmen- und Ausgabenrechnung vor, da das Buchhaltungsjahr erst mit Ablauf des 31.12.2018 abgeschlossen sein wird. Gemäß dem Auftrag aus dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft wird dem Stadtrat gemeinsam mit der Entscheidung über die künftige Finanzierung des Museumszelts die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden endgültigen Zahlen vorgestellt und aufbereitet. Die Beschlussfassung ist für das erste Quartal 2019 geplant.
Die Stadtkämmerei teilt zu Ihrer Frage Folgendes mit:
„Eine Ermittlung der direkten Gewerbesteuereinnahmen aus der Oidn Wiesn ist nicht möglich. Eine einfache Auswertungsmöglichkeit über die auf der Oidn Wiesn tätigen Gewerbetreibenden gibt das Gewerbesteuer- Veranlagungsverfahren nicht her. Auch wenn jeder einzelne Schausteller auf der Oidn Wiesn durch manuelle Einzelabfrage im Gewerbesteuerverfahren ermittelt werden könnte, wäre eine Zuordnung der Gewerbesteuereinnahmen, die auf den Einkünften aus der Oidn Wiesn basieren, nicht möglich. In der Regel hat jeder Schausteller neben diesen Einkünften noch weitere Einkünfte außerhalb des Oktoberfestes. Diese sind laut der Gewerbesteuererklärung nicht getrennt auszuweisen und somit die Gewerbesteuer nicht ertragsbezogen zuordenbar. Die Gewerbesteuereinnahmen aus der Oidn Wiesn können daher nicht ermittelt werden.“
Frage 2:
Welche Ausgaben und Kosten entstehen der Landeshauptstadt München durch die Organisation und Durchführung der Oidn Wiesn?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 3:
Welche Zuschüsse, Zuwendungen, Kostenerstattungen etcetera werden Betrieben auf der Oidn Wiesn gewährt und aus welchen „Finanztöpfen“ stammen diese?
Antwort:
Die Wirte der drei Festzelte auf der Oidn Wiesn erhalten aus dem Eintrittsgeld ein so genanntes Kulturfuchzgerl, das die Kosten für das Kulturprogramm in den Zelten mindern soll (siehe Beschluss der Vollversammlung vom 27.6.2018). Die Auszahlung erfolgt als jährliche Zuwendung an die drei Bewerber der Festzelte, die den städtischen Zuschlag erhalten haben. Für das Jahr 2017 wurde diese Unterstützung einmalig aus vorhandenen Restmitteln des Referats für Arbeit und Wirtschaft getragen.
Das Museumszelt erhielt einmalig für 2018 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 288.900 Euro netto aus vorhandenen Restmitteln des Referats für Arbeit und Wirtschaft.
Frage 4:
Falls die Oide Wiesn aus zentralen Mitteln (Steuergelder) Unterstützungsleistungen erhält, warum werden ebensolche nicht auch dem Betrieb Oktoberfest gewährt – mit dem Ziel der Preisstabilität, die ausschließlich den Besucherinnen und Besuchern zugute kommt?
In diesem Zusammenhang möge die Stadtkämmerei bitte darstellen, wie hoch die direkten (Oktoberfestbetriebe) und indirekten (aus Hotellerie, ins- besondere aus höheren Übernachtungspreisen, Gastronomie, Handel, Verkehr etcetera) Gewerbesteuereinnahmen, die im Zusammenhang mit dem Oktoberfest verzeichnet werden, sind?
Antwort:
Die zweckgebundene Veranstaltung Oide Wiesn erhält derzeit keine Unterstützungsleistungen aus zentralen Mitteln.
Die Stadtkämmerei antwortet auf Ihre Frage Folgendes:„Die Schausteller auf dem Oktoberfest erzielen in der Regel außerhalb der Wiesn-Zeit weitere Einkünfte. Da sämtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb in einer Steuererklärung darzulegen sind, kann nicht unterschieden werden, welcher Teil auf das Oktoberfest entfällt. Die großen Festhallenwirte erzielen neben den Einkünften aus dem Oktoberfest auch Einkünfte aus ihren Gaststätten- oder Hotelbetrieben. Es ist steuerlich möglich, den Oktoberfestbetrieb als eigenständigen Gewerbebetrieb mit eigener Steuernummer zu führen, wovon manche Festhallenwirte Gebrauch machen, oder aber die Einkünfte aus dem Oktoberfest in den laufenden Gaststätten- oder Hotelbetrieb mit einfließen zu lassen. Eine Ermittlung der direkten Gewerbesteuereinnahmen aus dem Oktoberfest ist daher nicht möglich. Eine Ermittlung der indirekten Gewerbesteuereinnahmen, die im Zusammenhang mit dem Oktoberfest erzielt werden, ist ebenfalls nicht möglich. Jeder gewerbesteuerpflichtige Betrieb gibt beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung mit den Einkünften für das gesamte Wirtschaftsjahr ab. Eine Herausrechnung für die Oktoberfestzeit ist nicht vorgesehen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.