Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 26. Juli beschlossen, für das Gebiet Eggenfeldener Straße (südlich), Hultschiner Straße (östlich), Töginger Straße (BAB 94) (nördlich) den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich II/22 zu ändern sowie den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2122 aufzustellen und einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb durchzuführen. Das Planungsgebiet wird zu einem Wohnquartier mit ergänzender Kerngebietsnutzung sowie den notwendigen sozialen Einrichtungen und Grün- und Freiflächen entwickelt.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 5. März mit 5. April an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 - Auslegungsraum, barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Bogenhausen, Rosenkavalierplatz 16 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Eine öffentliche Erörterung findet am Mittwoch, 14. März, um 19 Uhr im Pfarrsaal St. Klara, Friedrich-Eckart-Straße 9, Zamdorf, statt. Zum Projekt: Mit der Entwicklung des Gebietes wird ein wichtiger Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Wohnflächen in der Landeshauptstadt München erfolgen sowie der Siedlungsrand nach Süden unter Berücksichtigung der besonderen Lage an der Bundesautobahn 94 arrondiert. Als erster Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde von den Grundeigentümern in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht empfahl mit seiner einstimmigen Entscheidung den Entwurf des 1. Preises des Architekturbüros Florian Krieger Architektur und Städtebau, Darmstadt, mit Faktorgrün Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure, Freiburg, dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen.