Wenn Familienangehörige die Inobhutnahme „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ überflüssig machen können: Zahlen, Procedere
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 2.1.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 2.1.2018 führen Sie Folgendes aus:
„In der ‚Flüchtlings‘betreuung sind Fälle bekannt, in denen es Familienangehörige und Bekannte von sogenannten ‚unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen‘ in Deutschland, sogar direkt in München, gibt, während sich Kinder/Jugendliche mit angeblichem ‚Fluchthintergrund‘ trotzdem in der extrem teuren Jugendhilfe befinden und als ‚unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ geführt werden. Meist verbringen diese einen Großteil ihrer Zeit in den einschlägigen Einrichtungen, etwa tagsüber, am Wochenende etc., während die Kontakte zu den Familienangehörigen oder Bekannten eher spärlich sind. Hier könnten der Solidargemeinschaft erhebliche Ausgaben für die Betreuung angeblich ‚minderjähriger Flüchtlinge‘ erspart wer- den, wenn die Familienzusammenführung dort, wo sie problemlos möglich wäre, auch konsequent durchgeführt würde und vorgeblich ‚unbegleitete‘ Minderjährige konsequent in die Obhut ihrer Familienangehörigen übergeben würden. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 2.1.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wann und in welchem Verfahrensweg erfolgt eine Beendigung der städti- schen Inobhutnahme vorgeblich „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ durch die – teure – städtische Jugendhilfe, sobald das Jugendamt davon Kenntnis erhält, dass Familienangehörige/Bekannte zur Aufnahme bereit sind?
Antwort:
Die Aufhebung der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen erfolgt sofort, nachdem dem Stadtjugendamt München bekannt wird, dass sich die nachweislichen personensorgeberechtigten Eltern in Deutschland aufhalten und die Aufhebung der Inobhutnahme keine Kindeswohlgefährdung bedeuten würde.
Frage 2:
Wie viele solcher Fälle sind seit Jahresbeginn 2016 in der LHM dokumentiert?
Antwort:
Zu dieser Fragestellung werden keine Zahlen erhoben.