Fahrradständer: Anlehnbügel mit Querholm
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Bettina Messinger, Gerhard Mayer und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 27.10.2017
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 27.10.2017 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, anstatt der derzeit verwendeten Anlehnbügel wieder die Anlehnbügel mit Kugel und Querholm oder andere Fahrradständer aufzustellen, um auch ein einfaches Anschließen von Damen- und Kinderfahrrädern zu gewährleisten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.10.2017 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Grundsätzlich wird im Stadtgebiet der vom ADFC empfohlene Fahrradständer Typ „Langer“ als Standard verwendet. Bei diesem Modell wird das Rad mit dem Vorderrad in den Ständer eingestellt und sicher fixiert. Die Rahmenabschließbarkeit und sonstige Benutzung sind optimal.
Die von Ihnen angesprochenen Anlehnbügel werden nur in stadtgestalterisch sensiblen, wie z. B. denkmalgeschützten, Situationen verwendet. Aus diesem Grund wurde der aktuelle Bügel, die sogenannte Anlehne, in schlanker, reduzierter und somit unauffälliger Form entwickelt. Der ursprüngliche Bügel mit verspielterem Design, Kügelchen und Querholm wurde seinerzeit ausgemustert und die aktuelle Anlehne eingeführt. Diese Entscheidung fiel auf Anraten der Bewertungskommission im Zusammenhang mit der Erarbeitung des städtischen Mobiliarkataloges im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister.
Die aktuelle Anlehne wird nun in den entsprechenden Fällen seit ca. 15 Jahren verbaut. Beschwerden sind uns bislang nicht bekannt. Zahlreiche andere Städte haben die „Anlehne“ als Mobiliar übernommen.
Allerdings wurde die Anlehne in letzter Zeit an einigen Standorten verwendet, welche aus stadtgestalterischer Sicht nicht zwingend erforderlich gewesen wäre.Von der Wiedereinführung eines zusätzlichen Mobiliarelements im Straßenraum raten wir jedoch ab, um nicht der angestrebten Reduzierung einer unübersichtlichen Vielzahl an Objekten im öffentlichen Raum entgegenzuwirken.
Wir schlagen vor, zwar die Anlehne für die Verwendung im Ausnahmefall beizubehalten, aber zukünftig, wenn irgend möglich, den oben beschriebenen Radständer Typ „Langer“ noch häufiger als bisher einzusetzen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.