Hinweisschilder für Aufzüge an den Stationen der U- und S-Bahn
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor und Sabine Bär (CSU-Fraktion) vom 5.9.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag vom 5.9.2017 fordern Sie die Verbesserung der Auffindbarkeit von Aufzügen durch Wegweiser bzw. Beschilderung. Außerdem ist beim Neubau von Aufzügen darauf zu achten, dass diese am Bahnsteig enden. Weiterhin sollen bei der Aufzugplanung an Stationen, die sowohl von S- als auch von U-Bahnen bedient werden, die Wege zu den einzelnen Haltestellen optimiert werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der von Ihnen in Ihrem Antrag vom 5.9.2017 angeführte Sachverhalt fällt in den operativen Geschäftsbereich der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat das Baureferat um Stellungnahme gebeten. Dieses teilte mit, dass die Zuständigkeit für Hinweisschilder grundsätzlich beim jeweiligen Betreiber, also bei SWM/MVG für die U-Bahnhöfe und bei der DB für die S-Bahnhöfe, liege. Weiterhin informierte das Baureferat, dass bei Neubauten von U-Bahnhöfen die Beschilderung mit dem Betreiber abgestimmt werde. Die Lage von Aufzügen hinge von der Situation an der Oberfläche und im Bauwerk ab. Bei der Planung werde selbstverständlich darauf geachtet, dass die Wege für die Fahrgäste möglichst logisch und überschaubar seien.
Außerdem wurden die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und die Deutsche Bahn AG um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
Zu Punkt 1 des Antrags, in welchem Sie die Anbringung von Wegweisern in Augenhöhe für einen vorhandenen Aufzug an der Oberfläche an den Abgängen zu den Stationen fordern, teilte die MVG mit, dass alle im Zuständigkeitsbereich der SWM/MVG liegenden Aufzüge mit einem weithin sichtbaren Fernhinweis gekennzeichnet seien. Diese Hinweise befinden sich ausdrücklich nicht in Augenhöhe, um eine Fernwirkung erzielen zu können,die bei Erreichen eines U-Bahnabgangs bzw. beim Umstieg von anderen Verkehrsmitteln auf die U-Bahn notwendig sei. Laut Stellungnahme der DB Station & Service AG sei die besagte Beschilderung in einer Höhe von mindestens 2,50 m anzubringen.
In Ihrem 2. Antragspunkt fordern Sie eine Beschilderung, wo sich an Haltestellen mit Aufzügen diese befinden, z.B. an welchem Ende der Haltestelle. Die SWM/MVG haben mitgeteilt, dass sie die Aufzüge an allen U-Bahnhöfen sowohl an der Oberfläche als auch im Wegeleitsystem innerhalb des U-Bahnwerks ausweisen. Gemäß Stellungnahme der DB AG seien auch die Aufzüge in deren Zuständigkeitsbereich ausreichend beschildert.
Mit Punkt 3 Ihres Antrags fordern Sie die Anbringung von gut sichtbaren Schildern in Augenhöhe, die den Weg zum Bahnsteig weisen, bei Haltestellen, in denen der Aufzug nicht am Bahnsteig situiert ist. Die SWM/MVG teilten mit, dass im Münchner U-Bahnnetz alle U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet seien, die die Bahnsteigebene mit dem Zwischengeschoss und der Oberfläche oder direkt mit der Oberfläche verbinden. Diese Aufzüge seien über das Wegeleitsystem der U-Bahnhöfe ausgewiesen. Die Hinweise befinden sich oberhalb der Augenhöhe, damit diese bei erhöhtem Fahrgastaufkommen am Bahnsteig auch gesehen werden können.
An den U-Bahnhöfen Marienplatz und Goetheplatz, an denen zwischen Aufzügen umgestiegen werden müsse, um zur Oberfläche bzw. zum Bahnsteig zu gelangen, werde gerade eine Ergänzung der Wegeleitung durch Liftübersichtspläne an den entsprechenden Aufzügen, die die Wegebeziehung zwischen den einzelnen Aufzügen deutlich machen, getestet. Die SWM/MVG weisen außerdem auf den Online-Service „MVG Zoom“ hin, über welchen sich mobilitätseingeschränkte Personen über die Lage sämtlicher Aufzüge und Rolltreppen im U-Bahnsystem und deren Funktionalität informieren können. Die DB Station & Service AG teilte zu diesem Antragspunkt mit, dass nach aktuellem Kenntnisstand die Aufzüge der S-Bahn derzeit ausreichend beschildert seien.
Zu Punkt 4 Ihres Antrages, laut welchem beim Neubau von Aufzügen darauf zu achten ist, dass diese am Bahnsteig enden, teilten die SWM/MVG mit, dass grundsätzlich alle 100 in ihrem Verantwortungsbereich liegenden U-Bahnhöfe barrierefrei zu erreichen seien. Sofern es baulich möglich sei, verbinden die Aufzüge die Bahnsteige mit der Oberfläche. Das unterliege in den meisten Fällen einer Einzeluntersuchung zur Machbarkeit. Ein nachträglicher Einbau eines Aufzugs in ein Bestandsgebäude habe zahlreiche technische Zwänge. Die DB informierte hierzu, dass sie auf den genanntenPunkt achten, jedoch eine Optimierung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer möglich sei.
Mit Ihrem 5. Antragspunkt fordern Sie bei der Aufzugplanung die Weg -Optimierung zu den einzelnen Haltestellen bei Bahnhöfen, die gleichzeitig U- und S-Bahnstation sind. Laut SWM/MVG und DB Station & Service AG sei die Optimierung der Umsteigesituation für die Fahrgäste stets das Ziel, sei aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer möglich.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.