Lösungen fürs Bahnhofsviertel 6: Moderne Beleuchtung rund um den Münchner Hauptbahnhof
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Horst Lischka, Gerhard Mayer, Christian Müller, Klaus Peter Rupp und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 8.11.2017
Antwort Baureferat:
In o.g. Antrag fordern Sie Folgendes:
„Die Stadtverwaltung prüft, wie mittels eines individuellen Beleuchtungskonzepts die Aufenthaltsqualität und die Orientierung rund um den Münchner Hauptbahnhof verbessert werden kann.
Für den Entwurf einer innovativen und kunstvollen Straßenbeleuchtung und gegebenenfalls einer zentralen größeren Lichtskulptur wird bei Lichtplanungsbüros vorab um Expertise gebeten und ein Verfahren für ein umfassendes Beleuchtungskonzept analog wie in Freiham durchgeführt.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.11.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Idee einer innovativen und kunstvollen Straßenbeleuchtung und gegebenenfalls einer zentralen größeren Lichtskulptur rund um den Hauptbahnhof als zentralen, innerstädtischen Ankunftsort mit besonders hoher Frequenz wird vom Baureferat begrüßt.
Die zukünftige Situation der öffentlichen Verkehrsflächen rund um den Hauptbahnhof ist wegen des vorgesehenen Neubaus der Bahnhofsge-bäude durch die Deutsche Bahn AG aktuell jedoch unklar. Der Stadtrat hat in der Vollversammlung am 29.4.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02553) das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die verkehrlichen Untersuchungen im Rahmen des Neubaus des Hauptbahnhofes zu vertiefen und dem Stadtrat ein abgestimmtes Verkehrskonzept zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Wann das Konzept vorgelegt werden kann, ist noch offen.Dieses Verkehrskonzept ist jedoch die Voraussetzung, um ein geeignetes individuelles Beleuchtungskonzept zu entwickeln, da sich hieraus die künftigen Flächenverteilungen entwickeln. Sobald dieses vorliegt, wird das Baureferat ein Verfahren für ein Beleuchtungskonzept konzipieren analog dem Vorgehen in Freiham. Gleiches gilt für die gewünschte zentrale, größere Lichtskulptur.
Eine provisorische Neugestaltung der Beleuchtung als Zwischenlösung wird aus wirtschaftlichen Aspekten nicht in Betracht gezogen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.