Isarquerung 2 – Thalkirchner Brücke technisch optimieren für
Busquerung
Antrag Stadträtin Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 11.10.2017
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag vom 11.10.2017 das Baureferat auf zu prüfen, wie die Thalkirchner Brücke technisch so optimiert werden kann, dass zumindest ein Kleinbus die Brücke überqueren kann. Ziel ist, die Stadtviertel Thalkirchen und Untergiesing/Harlaching nun endlich direkt mit einer Buslinie zu verbinden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 11.10.2017 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Ende der 1980er Jahre wies die damals vorhandene alte Thalkirchner Brücke so starke Schäden auf, dass eine Instandsetzung durch einen neuen Brückenüberbau auf den vorhandenen Stützen erforderlich wurde. Bereits Jahre davor war die alte Thalkirchner Brücke aufgrund ihres Zustandes beschränkt auf 3 t Gewicht und 30 km/h Geschwindigkeit.
Dabei war es ausdrücklicher politischer Wille, die Belastungsfähigkeit der Thalkirchner Brücke für Fahrzeuge weiterhin auf 3 t zu begrenzen: Im Grundsatzbeschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 9.3.1988 zum Bau der jetzigen Thalkirchner Brücke wurde explizit die Tonnagebeschränkung bestätigt, sodass kein Schwerverkehr möglich ist. Dies war ausdrücklicher Wunsch des Bezirksausschusses 18 und des damaligen Bezirksausschusses 24 (heute Stadtbezirk 19). Auch im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 4.10.1989 zur Genehmigung des Projekts „Sanierung der Thalkirchner Brücke über die Isar und den Werkkanal“ wurde konkret erläutert:
Zitat: „Im Hinblick auf die angestrebte Verkehrsberuhigung in Thalkirchen und Harlaching sowie auf die Tragfähigkeit der verbleibenden Unterkonstruktion werden die derzeitigen Tonnage- und Geschwindigkeitsbeschränkungen von 3 t bzw. 30 km/h auch weiterhin beibehalten.“Das jetzt vorhandene Bauwerk ist auf Grundlage dieser Vorgaben berechnet und errichtet worden. Eine wie in Ihrem Antrag geforderte technische Optimierung für einen dauerhaften, regelmäßigen Busverkehr mit Fahrzeugen mit ca. 7,5 t Gesamtgewicht über die Thalkirchner Brücke ist daher nicht möglich. Nur durch einen kompletten Neubau wäre eine höhere Verkehrslast realisierbar. Die leichtesten, von der MVG derzeit eingesetzten Kleinbusse (z. B. auf der Linie 135) mit 13 Sitzplätzen haben bereits ein Gesamtgewicht von ca. 8 t.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.