Supercap-Technologie für Münchner Trambahnen nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 3.11.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) zur Prüfung der Ausstattung der Trambahnfahrzeuge mit der Supercap-Technologie auf. Im ersten Schritt soll der Einbau in zwei bis drei Fahrzeugen mit ggf. unterschiedlichen Technologien und Herstellern erfolgen, um Erfahrungen zu sammeln.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrags fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Prüfung und Stellungnahme gebetene MVG teilte Folgendes mit:
„Bei den momentan in Beschaffung befindlichen Avenio TZ + mögliche Optionen ist die Ausrüstung von 3-, 4- und 5-teiligen Fahrzeugen mit Energiespeicher optionaler Bestandteil des Liefervertrags.
Möglich ist der Abruf der folgenden technischen Optionen:
-Ausrüstung mit Supercaps zur Speicherung von Bremsenergie (Kapazität und technische Ausführung ist aber nicht ausreichend für fahrleitungsfreies Fahren)
-Ausrüstung mit Akku zum fahrleitungsfreien Fahren
-Ausrüstung mit Hybridspeicher (Supercaps + Akku), der die Vorteile beider Systeme kombiniert. Fahrleitungsfreies Fahren ist auch auf längeren Strecken möglich, kurzzeitige Spitzen werden über die Supercaps abgedeckt.
Inwiefern und wann diese Optionen zur Erprobung der Technologien und zum produktiven Einsatz generell im FG-Betrieb kommen sollen, wurde noch nicht entschieden.“Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.