Modellprojekt: Hunde-Waschstationen für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Dr. Evelyne Menges, Sabine Pfeiler, Professor Dr. Hans Theiss und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 10.11.2017
Antwort Baureferat:
Sie haben am 10.11.2017 Folgendes beantragt: „Die Landeshauptstadt München startet ein Modellprojekt ‚Hunde-Waschstationen für München‘. In einem ersten Schritt sollten ggf. in Kooperation mit den SWM Stand- orte entlang frequentierter Gassi-Gehstrecken (Nordteil des Englischen Gartens, Olympiapark, Westpark) gefunden werden, an dem solche Hun- de-Waschstationen eingerichtet werden können.“
Der Antrag wurde damit begründet, dass München zu den hundereichsten deutschen Städten gehöre und es vielerorts in Deutschland Hunde-Waschanlagen gäbe, an denen man Hunde unter freiem Himmel für ein geringes Entgelt reinigen könne, nicht jedoch in München.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 10.11.2017 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Die Recherchen des Baureferates haben ergeben, dass es in einigen deutschen Städten Hunde-Waschstationen gibt, nicht jedoch im öffentlichen Raum und nicht von Kommunen betrieben. Die vorhandenen Stationen sind an Zoohandlungen, Tierarztpraxen, Gartencenter und Baumärkte, Hundesportanlagen, Tankstellen, Autowaschanlagen und ähnliche gewerbliche Einrichtungen angegliedert. Dies weist auf eine gewisse Nachfrage hin, Hunde vor oder nach einem Tierarztbesuch, nach dem Training in einer Hundeschule oder -sportanlage oder im Zusammenhang mit dem Autowaschen oder mit Einkäufen gründlich zu säubern.
Die beantragten Selbstbedienungs-Hunde-Waschstationen stellen ein kommerzielles Angebot dar. Gemäß Grünanlagensatzung stehen die vom Baureferat unterhaltenen Grünanlagen und Parks der Allgemeinheit unentgeltlich für Erholungs- und Freizeitzwecke zur Verfügung. Das Erheben vonEntgelten für die Benutzung von Ausstattungselementen öffentlicher Grünanlagen ist somit nicht möglich und das Betreiben gewerblicher Aktivitäten aller Art grundsätzlich untersagt. Eine hinreichende Begründung für eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Hunde-Waschstationen ist aus der Sicht des Baureferates nicht gegeben.
Darüber hinaus sprechen folgende Aspekte gegen solche Einrichtungen im öffentlichen Raum:
In Kombination mit den oben genannten gewerblichen Einrichtungen befinden sich Hunde-Waschstationen in einem gesicherten Areal, in dem mutwillige Beschädigungen kaum eine Rolle spielen und insbesondere die erforderlichen Anschlüsse für Starkstrom, Wasser und Abwasser bereits vorhanden sind oder mit nur geringem Aufwand an der vorgesehenen Stelle geschaffen werden können. Zudem ist bei Standorten in Gewerbegebieten in der Regel gegeben, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm an der nächstgelegenen Bebauung eingehalten werden.
Diese Voraussetzungen sind in öffentlichen Grünanlagen nicht vorhanden. Die beantragten Hunde-Waschstationen wären frei zugänglich und eine Sozialkontrolle fände zumindest nicht durchgehend statt, so dass Vandalismusschäden v. a. an den Wasserschläuchen, Duschköpfen und Föhns zu erwarten wären und vermutlich auch versucht werden würde, an die Geldkassetten zu gelangen. Anschlüsse für Starkstrom, Wasser und Abwasser (eine Sickergrube reicht nicht aus) gibt es an Standorten in öffentlichen Grünanlagen nicht. Es wäre also mit Grabungen über längere Strecken und hohen Erschließungskosten zu rechnen.
Unter null Grad Außentemperatur können die Hunde-Waschstationen gar nicht betrieben werden. Nachdem die in den Grünanlagen verlaufenden Wasserleitungen vor dem Frost entleert werden müssten, ergäbe sich in der Praxis im Winterhalbjahr eine Betriebspause von mehreren Monaten. Alternativ zu den beantragten Hunde-Waschstationen in öffentlichen Grünanlagen können sich auch im Münchner Raum Kooperationen zwischen den Anbietern von Hunde-Waschanlagen und gewerblichen Einrichtungen, wie in anderen deutschen Städten entwickeln.
Zur Frage der Realisierbarkeit des Modellprojekts in den in Ihrem Antrag genannten Grünflächen, die nicht in der Zuständigkeit des Baureferates liegen (Nordteil Englischer Garten, Nordteil Olympiapark) hat das Baureferat Stellungnahmen von den maßgeblichen Stellen eingeholt. Die Errichtung von Hunde-Waschanlagen wird darin unisono abgelehnt und es wird daraufhingewiesen, dass derartige Einrichtungen nicht in „die Natur“, sondern eher in Gewerbegebiete passen.
Aus den genannten Gründen wird ein Modellprojekt „Hundewaschstationen in München“ in Grünanlagen und Parks abgelehnt.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.