Ausgesportelt? Quo vadis Betriebssportvereine?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Kristina Frank, Thomas Schmid und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 24.1.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 24.1.2018 nehme ich Bezug.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgestellt:
„Im Dezember wurde bekannt, dass eine Münchner Versicherungsgesellschaft den Pachtvertrag mit ihrem Betriebssportverein für das – von diesem Betriebssportverein genutzte Sportgelände – gekündigt hat. Auch eine Bank hat damit begonnen, Teilbereiche ihres Betriebssportangebotes zu schließen, da ihr die Sanierung der Sportstätten zu teuer ist. Es zeichnet sich ein Umdenken in den Konzernspitzen ab, dass sich Betriebssport, zumindest ein solcher, der mit dem Unterhalt von Betriebsstätten einhergeht, nicht mehr zu lohnen scheint.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Betriebssportvereine mit eigenen Betriebssportstätten gibt es in München?
Antwort:
Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt München 32 Betriebssportvereine (davon 24 öffentliche sowie 8 nicht öffentliche Betriebssportvereine). Von den 32 Betriebssportvereinen verfügen 13 über eigene Betriebssportstätten (davon 10 öffentlich sowie drei nicht öffentliche Betriebssportstätten).
Frage 2:
Wie viele Mitglieder sind in solchen Sportvereinen München weit organisiert?
Antwort:
Die öffentlichen Betriebssportvereine verfügen derzeit über 14.874 Mitglieder. Hinzu kommen 5.124 Mitglieder in nicht öffentlichen Betriebssportvereinen (Quelle Skubis, Stand 2017).
Frage 3:
Sind der Verwaltung Pläne oder Voranfragen bezüglich einer geänderten Nutzung der Betriebssportstätten solcher Vereine bekannt?
Antwort:
Derzeit sind der Verwaltung die Schließung des HVB-Bades sowie die Kündigung des bestehenden Pachtvertrags des Sportgeländes an der Osterwaldstraße mit dem nutzenden Verein SV Weißblau-Allianz München durch die Fa. Allianz bekannt.
Weitere Pläne oder Voranfragen bezüglich einer geänderten Nutzung der Betriebssportstätten sind der Verwaltung nicht bekannt.
Frage 4:
Welche Strategie gedenkt die Verwaltung im Bezug auf die frei werdenden Betriebssportstätten langfristig zu entwickeln?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München ist stets am Erhalt von Sportstätten und Sportvereinen in Vereins- als auch Betriebsträgerschaft interessiert, um ein weites Sportangebot für die wachsende Bevölkerung vorzuhalten. Leider können private Organisationen mit eigenen Sportstätten weder gezwungen werden, die bisherige Vereinsnutzung fortzuführen, noch zu entscheiden, ob sie Betriebssportstätten weiter betreiben oder an wen sie Betriebssportstätten verpachten oder vermieten. Insofern käme es immer darauf an, was die jeweilige Firma weiter beabsichtigt.
Dabei wird es auch in Zukunft darum gehen, überwiegend privaten oder kommerziellen Interessen mit den Möglichkeiten des Bauplanung- und des Baurechts zu begegnen.
Aufgrund des eigenen Sportinfrastrukturbedarfs wird die Landeshauptstadt München aus heutiger Sicht weiterhin ihre Gesprächsbereitschaft signalisieren, um durch die Anmietung von Nutzungszeiten für den Schul- und Vereinssport die Auslastung von Betriebssportanlagen zu erhöhen und somit zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs beitragen zu können.
Inwieweit eine Beteiligung an langfristigen Maßnahmen (z.B. Übernahme von Sanierungskosten) in Frage käme, ist immer in Einzelfällen und unter Berücksichtigung bei den Miet-/Pachtkonditionen zu hinterfragen. Dieses müsste in jedem Einzelfall geklärt werden.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen, dass die Landeshauptstadt München mit den Grundstückseigentümern bezüglich der Anmietung der Sportflächen verhandelt?
Antwort:
Der Oberbürgermeister steht in Kontakt mit dem Vorstand der Allianz AG, auch mit der HVB gab es ein Gespräch wegen des Schwimmbads. Dieweiteren Entwicklungen werden von Gesprächen abhängen, deren Ergebnisse nicht vorweg genommen werden können.
Frage 6:
Gibt es Überlegungen der Landeshauptstadt München Betriebssportstätten anzukaufen, um sie langfristig für eine gemeinnützige sportliche Nutzung zu sichern?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.