Haben es volljährige „Flüchtlinge“ bei der Wohnungssuche in München leichter?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 19.3.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 19.3.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Sogar in den Mainstreammedien kommen bei der Aufarbeitung der sich häufenden ‚Beziehungstaten‘ der letzten Zeit, an denen überproportional häufig sogenannte ‚unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ beteiligt sind, Modalitäten der ‚Integrations‘-Routine zur Sprache, die deren Unzulänglichkeit erkennen lassen. Im Zusammenhang mit dem kürzlichen Tod einer 17jährigen in Flensburg – Täter soll ein 18 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber sein, der als ‚unbegleiteter Minderjähriger‘ nach Deutschland kam – zitiert die Lokalpresse eine ‚Flüchtlingsbetreuerin‘ mit der Feststellung: ein gravierendes Problem besteht darin, daß viele unbegleitete minder- jährige Afghanen mit dem 18. Geburtstag schlagartig aus ihren betreuten Wohngruppen entlassen werden. ‚Dann fallen viele in ein tiefes Loch. Manche kehren zurück in Wohnunterkünfte für Asylbewerber, denn es gibt zu wenige Wohnungen.‘ (Quelle: http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Flensburg-Tod-einer-17-Jaehrigen-Spurensuche-zu-einer-Tragoedie; zuletzt abgerufen: 19.3.2018, 1:43 Uhr; KR). In München liegen die Dinge offenbar anders – hier bekommen ‚Flüchtlinge‘ trotz des außerordentlich angespannten Wohnungsmarktes ersichtlich immer eine eigene Wohnung, z.B. in städtischen Wohnprojekten wie ‚Bellevue di Monaco‘, ‚Wohnen für Alle‘ etc. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 19.3.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Warum müssen sich volljährige „Flüchtlinge“ in der LHM nicht wie andere Heranwachsende einer regulären Wohnungssuche beim städtischen SOWON-Service unterziehen?
Antwort:
Bei der Vergabe dauerhaften, geförderten Wohnraums ist das Verfahren für alle Wohnungssuchenden gleich. Nach der Überprüfung der gesetzlich vorgegebenen Berechtigungsbedingungen erhalten Wohnungssuchende einen Registrierbescheid und können sich dann über die Wohnungsplattform SOWON bewerben. Das gilt auch für junge Erwachsene, die als unbegleitete Flüchtlinge nach München gekommen sind.
Frage 2:
Warum ist es nicht möglich, volljährige, „Flüchtlinge“ wie andere Asylbewerber in Asylbewerberunterkünften oder in städtischen Wohnungslosenunterkünften unterzubringen, auch wenn dies jahrelanges Warten auf eine Wohnung bedeutet? Auch die SOWON-Punktetabelle der LHM sieht keine Bevorzugung für „Flüchtlinge“ vor.
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat ein breitgefächertes System an Einrichtungen. Sie haben unterschiedliche Ausrichtungen und Betreuungskonzepte, die sich auf die Bedarfe der jeweiligen Zielgruppe konzentrieren. Viele Flüchtlinge sind durch Flucht und Gewalterfahrung traumatisiert und benötigen erst Unterstützung das Erlebte zu verarbeiten. Nach Abschluss der Betreuung sollen die jungen Erwachsenen die Einrichtung verlassen und, wenn möglich, sofort in eigenen dauerhaften Wohnraum umziehen. Wenn das nicht gelingt, ist eine Unterbringung im Wohnungslosensystem nicht zu vermeiden. Bei der von Ihnen angesprochenen Einrichtung „Bellevue di Monaco“ handelt es sich um eine Einrichtung mit begrenzter Wohndauer und nicht um dauerhaften Wohnraum.