Luftreinhaltung: Umweltreferentin zur EU-Klage gegen Deutschland Archiv
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Rathaus Umschau 94 / 2018, veröffentlicht am 18.05.2018
Die Umweltreferentin der Landeshauptstadt München, Stephanie Jacobs, zeigt sich von der Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland wegen zu hoher Stickoxidwerte zu verklagen, wenig überrascht und fordert weitergehende Maßnahmen für saubere Luft. „Die Klage war leider absehbar“, so die Referentin, „und damit eine folgerichtige Entwicklung des seit 2016 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens. Leider hat das Sofortprogramm des Bundes ‚Saubere Luft‘ die EU-Kommission nicht überzeugen können, die Luft in den Innenstädten in einem vertretbaren Zeitraum sauber zu bekommen.
Nun muss über andere Maßnahmen ernsthaft nachgedacht werden. Für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 werden Updates nicht ausreichen, hier wird man um Hardware-Nachrüstungen nicht umhinkommen. Darüber hinaus muss der Bund endlich die Weiterentwicklung der bei Feinstaub erfolgreichen Umweltzone auch für NO2 ermöglichen und entsprechende Plaketten schaffen, die unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nur noch emissionsarmen Fahrzeugen die Einfahrt in die belasteten Innenstadtbereiche ermöglicht. Nicht zuletzt wegen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist hierbei besonders auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Das heißt, es sind gestufte Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen notwendig, insbesondere für Handwerker, Lieferverkehr, Anwohner oder mobilitätseingeschränkte Personen, wie wir es für die Stadt München bereits in unserem Voruntersuchungskonzept im Januar und März dem Stadtrat vorgestellt haben.“