Wer 2019 für das eigene Haus oder Gewerbeeinheit Maßnahmen zur Energieeinsparung plant – wie zum Beispiel Wärmedämmung oder Einbau einer Solaranlage – darf weiterhin mit Zuschüssen des Referats für Gesundheit und Umwelt rechnen. Ziel des Förderprogramms Energieeinsparung (FES) ist es, mit den verfügbaren städtischen Mitteln möglichst viel Energie und CO2 einzusparen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
„Mit unseren neuen FES Richtlinien bieten wir Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Gewerbetreibenden attraktive finanzielle Förderungen, um die energetische Sanierung der Bestandsgebäude in unserer Stadt zu beschleunigen. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung unseres großen Ziels eines klimaneutralen Münchens im Jahr 2050“, bekräftigt Umweltreferentin Stephanie Jacobs.
Zu den Zielen der Fortschreibung gehören unter anderem die stärkere Fokussierung auf Sanierungen von Bestandsgebäuden sowie insgesamt niederschwelligere Förderangebote. Somit kann beispielsweise die Sanierung eines Gebäudes auf ein KfW-Effizienzhaus 100 mit bis zu 130 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden. Beratungsleistungen für die Sanierung können zusätzlich mit 80 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst werden.
Im Bereich Solarenergie wird – neben der bestehenden Förderung von thermischen Solaranlagen – eine attraktive Förderung von Photovoltaik-Anlagen sowie von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen neu eingeführt. Beratungs- und Planungsleistungen in diesem Bereich können ebenso bezuschusst werden.
Umweltreferentin Stephanie Jacobs betont neben dem umweltfreundlichen auch den wirtschaftlichen Aspekt der Energieeinsparung: „Neben der einmaligen Förderung aus dem FES sollten auch die langfristigen finanziellen Vorteile einer energieeffizienten und nachhaltigen Bauweise nicht vergessen werden. Die Einsparung von Energie schont den Geldbeutel und die Nutzung erneuerbarer Energien macht unabhängig von schwankenden Energiepreisen“.
Darüber hinaus können Maßnahmen, die nicht im regulären Förderkatalog enthalten sind, jedoch innovativ und modellhaft sind und eine gewisse Impulswirkung haben, durch die Innovationsprämie bezuschusst werden. Gefördert werden können zum Beispiel Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus städtischem Abwasser oder aus gewerblichen Produktionsprozessen oder batterielose Fensterkontakte zur raumweisen Abschaltung der Heizkörper bei Fensteröffnung.
Insgesamt wird der Antragsprozess vereinfacht. Ab dem 1. April 2019 besteht zudem die Möglichkeit, über den Internetauftritt des Referats für Gesundheit und Umwelt unter www.muenchen.de/fes Anträge online zu stellen und den Antragsprozess online abzuwickeln.
Die fortgeschriebene Richtlinie mit attraktiveren Förderangeboten und verbesserten Förderkonditionen tritt zum 1. April 2019 in Kraft. Bis dahin gilt die seit September 2016 gültige Richtlinie. Der Antrag muss auch bei der neuen Förderrichtlinie bereits vor der Vergabe des Auftrags für die Maßnahme gestellt werden.
Mit dem etablierten Förderprogramm Energieeinsparung prämiert die Stadt München schon seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, und unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energieträger und den Einsatz von effizienter Wärmeversorgungstechnik. Inzwischen stehen hierfür jährlich 14,7 Millionen Euro zur Verfügung. Vom Programmstart im Jahr 1989 bis Ende 2017 wurden bereits über 18.600 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von gut 110 Millionen Euro gefördert beziehungsweise sind nach Fertigstellung noch zu fördern.
Anträge können von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern oder Betreiberinnen und Betreibern von Energieversorgungsanlagen für Gebäude gestellt werden.
Weitere Informationen zum FES sowie Richtlinien zum Download sind unter www.muenchen.de/fes erhältlich. Das FES-Team ist per E-Mail an fes.rgu@muenchen.de und telefonisch unter 233-4 77 54 erreichbar.