Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen III: Bestmögliche Unterstützung der Alleinerziehenden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 5.12.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 5.12.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Nachdem im Bayerischen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018- 2023 die bestmögliche Unterstützung von Alleinerziehenden vereinbart wurde, bitten wir die Stadtverwaltung um Klärung, wie und bis wann dies in München umgesetzt wird? Wie viele Mittel werden hierfür bereit gestellt?“
Die Anfrage konnte aufgrund personeller Engpässe nicht innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist beantwortet werden. Wir bedanken uns daher für die Fristverlängerung bis 2.5.2019.
Zu Ihrer Anfrage vom 5.12.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage:
Nachdem im Bayerischen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018- 2023 die bestmögliche Unterstützung von Alleinerziehenden vereinbart wurde, bitten wir die Stadtverwaltung um Klärung, wie und bis wann dies in München umgesetzt wird?
Wie viele Mittel werden hierfür bereit gestellt?
Antwort:
Wir entnehmen dem Bayerischen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018-2023 im Hinblick auf die Unterstützung Alleinerziehender folgende Informationen:
„Wir fördern Kinder, Eltern, Großeltern und Alleinerziehende nach Kräften und richten unsere Familienpolitik ganzheitlich aus.“ (Bay. Koalitionsvertrag, Leitlinien, Seite 2)
„Wir sehen die besondere Situation der Alleinerziehenden und werden sie bestmöglich unterstützen.“ (Bay. Koalitionsvertrag, Punkt II./1.,Seite 14)Genauere Angaben, insbesondere wie, in welchem zeitlichen Rahmen und Informationen über die Höhe der Mittel für die Umsetzung dieses Vorhabens liegen uns derzeit nicht vor. Die Staatsregierung ist gehalten, ihren Forderungen nun Taten und entsprechend auch finanzielle Möglichkeiten folgen zu lassen.
In welcher Form die Ankündigung im Koalitionsvertrag, Alleinerziehende bestmöglich zu unterstützen, in den kommenden Jahren hier in München konkret umgesetzt werden soll, können wir an dieser Stelle leider ebenfalls nicht beantworten. Hierzu benötigt es einer weiteren Klärung und Konkretisierung des Sachverhalts durch die Landesregierung von Bayern. Bisher gibt es keinerlei Information der Staatsregierung, wie sie ihren Versprechungen im Koalitionsvertrag umsetzen will.
Generell befürworten wir die besondere Unterstützung Alleinerziehender in München ganz ausdrücklich. Alleinerziehende stehen einer Vielzahl von besonderen Herausforderungen gegenüber, die sie, im Gegensatz zu Zwei-Eltern-Familien, alleine bewältigen müssen. Dies geht mit einer enormen Mehrfachbelastung einher. Der besondere Unterstützungsbedarf zeigt sich u.a. im Armutsbericht 2017, hier wurde im Bereich der Armutsgefährdung die Gruppe der Alleinerziehenden zu 42% der Einkommensposition des Haushalts „Arm“ zugerechnet. Weitere 45% der Alleinerziehenden wurden der Einkommensposition des Haushalts „Untere Mitte“ zugeordnet.
In folgenden Bereichen sind besondere Unterstützung und einfache Zugänge für Alleinerziehende besonders wichtig:
Wohnungsmarkt, Arbeitswelt, Kinderbetreuung (insbesondere in Rand- und Ferienzeiten und bevorzugte Behandlung bei der Platzvergabe), Psychosoziale Situation der Familien und Gesundheitsvorsorge.
Die Stadt München sieht diesen Bedarf schon lange und gewährt im Rahmen ihrer kommunalrechtlichen Möglichkeiten sowie im Bereich der freiwilligen Leistungen zahlreiche Unterstützungen für Alleinerziehende. Da Alleinerziehende als Ein-Eltern-Familien auch Teil der Zielgruppe aller Unterstützungsangebote für Familien in München sind, werden im folgenden Unterstützungsangebote speziell für Alleinerziehenden als auch für Familien im Allgemeinen dargestellt:
Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung, S-I
-Projekt „FiT – FinanzTraining“
-Schuldner- und Insolvenzberatung
Sozialreferat/Stadtjugendamt, S-II
Das Stadtjugendamt München wird im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie für alle Formen von Familie, also auch für Einelternfamilien, tätig.
Die verschiedenen Leistungen an Beratung und Unterstützung werden sowohl von freien Trägern, als auch von der LH München erbracht.
-Ehe-Familien-Lebensberatung
-Spezielle Beratungsstellen für Alleinerziehende:
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e.V.
- siaf e.V. (Angebote für Alleinerziehende, allfa_m, und insbesondere Angebote für Alleinerziehende mit behinderten Kindern, allfa_beta)
-Erziehungs- und Familienberatungsstellen (zu 40% von alleinerziehenden Frauen und Männern genutzt)
-Angebote der Familienbildung
-Familien- und Beratungszentren
-Familienstützpunkte
-Angebote der Frühen Förderung (Hippy, Kontaktstellen)
-Familienerholungsangebote
-Angebot „Zu Hause gesund werden“
-Familienpflege
-Abteilung Beistandschaft, Vormundschaft und Unterhaltsvorschuss (Beratung zu Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fragen der Vaterschaft und Informationen über Möglichkeit, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen)
Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung, S-III
Sofortunterbringung für akut Wohnungslose (speziell alleinerziehende Frauen)
-Beherbergungsbetrieb „Verdistraße 9“
-städtisches Notquartier „Am Hollerbusch“
In der präventiven Wohnungslosenhilfe (speziell für Alleinerziehende) wurde ein Entgelt im Bereich der Hilfen nach Paragraphen 67, 68 SGB XII vereinbart
-Evangelischer Beratungsdienst für Frauen – Unterstütztes Wohnen/Integrationshilfen für Frauen mit Kindern
-Internationaler Bund – Unterstütztes Wohnen für Alleinerziehende und Familien mit Kindern
Im Bereich Übergangswohnen gibt es das Haus für Mutter und Kind an der Bleyerstrasse, befristetes Übergangswohnen bis zum Bezug einer eigenen Wohnung für wohnungslose Mütter mit bis zu zwei Kindern bis zehn Jahre.
Bei der Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum erhalten Alleinerziehende etwas mehr Dringlichkeitspunkte. Da die Wohnungsvergabe dann in der Reihenfolge der Punkte erfolgt, sind die Chancen von Alleinerziehenden ggf. etwas höher.
Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung, S-IV
In den Sozialbürgerhäusern (SBH) und durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkssozialarbeit (BSA) wird folgende Unterstützung für Alleinerziehende angeboten:
-Informationen, Beratung und Hilfe (kommunaler Sozialdienst der Stadt München in den Münchner Sozialbürgerhäusern und der Abteilung Wohnungslosenhilfe und Prävention)
-Vermittlung freiwilliger Leistungen (einkommensabhängig, z. B. München-Pass, Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel, Einladungen für Veranstaltungen, Schenkungs-, Spenden-, Stiftungsmittel, Energieberatung/Energieschulden, ermäßigte Ferienangebote, Münchner Ferienpass, Münchner Familienpass, Mittagsverpflegung für Schulkinder, Schwimm mit!, Sport für alle Kinder, Sonderzahlung für Schulanfänger*innen)
Referat für Arbeit und Wirtschaft, RAW
Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm
-Programmbereich Verbundprojekt Perspektive Arbeit (VPA) (Qualifizierungsprojekte) z. B.: Zentrum Beruf & Familie, IBPro, (Beratung, Qualifizierung und Vermittlung für Alleinerziehende, die über das Jobcenter München zugeleitet werden und Entwicklung des Wegweiser für alleinerziehende Mütter und Väter zum Berufseinstieg, APP/Printversion)
-Soziale Betriebe (Beschäftigungsprojekte)
Förderung für Frauen zur beruflichen Beratung und Orientierung
-power_m: ein Beratungsangebot für Frauen nach einer Familienphase nach Kindererziehung bzw. Pflege
-guide: ein Existenzgründungsberatungsprojekt für Frauen
-move (Mentoring, Orientierung, Veränderung, Erfolg): Servicestelle für Frauen, jährlich
Referat für Bildung und Sport, Kindertagesbetreuung, RBS-KITA
Unterschiedliche Angebote zur Kindertagesbetreuung werden für alle Familien, insbesondere Einelternfamilien, in München angeboten. Die KITA-Elternberatung unterstützt u.a. Alleinerziehende dabei, einen passgenauen und bedarfsgerechten Betreuungsplatz für ihr/e Kind/er zu finden.
Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU
-Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien in Kooperation mit dem Sozialreferat/Stadtjugendamt
-Beratungsangebote für Eltern und Kinder zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen (u.a. Beratung zu Schwangerschaftsfragen, Frühkindlicher Gesundheitsförderung, für seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Gesundheitsvorsorge für Menschen in Unterkünften, Sozialpsychiatrischer Dienst, Impfberatung)
Gleichstellungsstelle für Frauen
Beratung und Information für BürgerInnen und Beschäftigte der Landeshauptstadt München zum Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Dies zur generellen Information, als Überblick über kommunal geförderte Unterstützungsangebote für Alleinerziehende bzw. Einelternfamilien in München, ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Wie sichtbar wird, leistet München Vieles. Dass nun auch die Staatsregierung Alleinerziehende besser fördern will, ist zu begrüßen. Die Landeshauptstadt München wird darauf hinwirken, dass entsprechend der Versprechungen im Koalitionsvertrag auch eine Umsetzung erfolgt.
Mehr als ein halbes Jahr nach den Landtagswahlen ist es höchste Zeit, die Staatsregierung an ihre Zusagen und an ihre soziale Verantwortung zu erinnern.