Die Einbürgerungsstelle stellt ab Montag, 1. Juli, ihre Dienstleistungen auf Terminvereinbarung um. Termine gibt es ab Montag online auf www.einbuergerung-muenchen.de mit einem Klick auf die jeweilige Dienstleistung und telefonisch unter der Behördennummer 115. Spontane Besuche sind nicht mehr möglich.
Die Einbürgerungsstelle ist Teil der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt. Wer seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie kürzer in Deutschland leben. Jugendliche können ab 16 Jahren selbst einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Aufenthaltsgenehmigung für den ständigen Aufenthalt in Deutschland, das Bekenntnis zum Grundgesetz, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Straflosigkeit und gesicherter Lebensunterhalt.