Das Bayerische Verwaltungsgericht München sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die neue Amtsperiode von April 2020 bis März 2025. Gesucht werden ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die ihr Rechtsempfinden in die Gerichtsverfahren einbringen und die Vielfalt der Stadtgesellschaft repräsentieren. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Sie üben das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in München haben und zum Amtsantritt am 1. April 2020 mindestens 25 Jahre alt sein. Bewerbungen nimmt das Kreisverwaltungsreferat bis zum 30. August entgegen und gibt sie an die Justiz weiter. Die endgültige Auswahl trifft der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht München.
Es genügt eine formlose Mitteilung per Brief an Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat KVR-II/212, Ruppertstraße 19, 80337 München; per Fax an 233-44412 oder per Mail an verwaltungsrichter.kvr@ muenchen.de mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse in München. Das Bewerbungsformular wird dann zugesandt. Rückfragen per E-Mail an verwaltungsrichter.kvr@muenchen.de oder telefonisch unter 233-44460. Detaillierte Infos auf www.t1p.de/verwaltungsrichter.