Das vorgeschriebene Unterschriftenquorum für das Bürgerbegehren „Altstadt-Radlring“ ist erreicht. Zur Erfüllung des Quorums wurden 33.298 gültige Unterschriften benötigt. Das entspricht drei Prozent der insgesamt 1.109.929 stimmberechtigten Münchnerinnen und Münchner am Einreichungstag 24. Juni.
Nach Abgabe der insgesamt mehr als 12.000 Unterschriftenlisten beim Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat am 24. Juni wurden diese bis einschließlich 5. Juli überprüft. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat am Mittwoch, 24. Juli.
Die Prüfung der am 4. Juli eingereichten Unterschriften des zweiten Bürgerbegehrens „Radentscheid“ dauert noch bis voraussichtlich Ende dieser Woche an. Hier müssen 33.317 gültige Unterschriften vorliegen um das Quorum zu erreichen. Maßgeblich für das Quorum ist die Zahl der stimmberechtigten Münchnerinnen und Münchner am Tag der Einreichung der Unterschriften. Am 4. Juli waren das 1.110.564 Personen.