Verbilligten Wohnraum schaffen und erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 3.4.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 3.4.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Es wurde beantragt, dass der Stadtrat beschließen möge, dass Herr Oberbürgermeister gebeten wird, sich bei der Bundesregierung nicht nur hinsichtlich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, sondern auch hinsichtlich der Bundeseisenbahnvermögen für den vergünstigten Verkauf von Grundstücken einzusetzen.
Seit geraumer Zeit, nicht zuletzt auch in einer Pressekonferenz zum Thema „Wohnen und Mieterschutz“ am 25.1.2018, hat Herr Oberbürgermeister gefordert, dass der Bund in seiner Verantwortung als öffentlicher Grundstückseigentümer Gewinnerzielungsabsichten hinsichtlich seiner Flächen zugunsten des Gemeinwohls unterordnet, dies insbesondere auch für die Flächen, die im Erbbaurecht an Genossenschaften vergeben sind.
Auf allen relevanten Ebenen – vom Deutschen Städtetag über die Spitzen der Parteien im Bundestag sowie über die Landesregierung und die Bundesregierung – setzt sich die Landeshauptstadt München für eine Veränderung der landesgesetzlichen und bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zum Mieterschutz ein.
Allerdings sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Kommune gerade in diesem speziellen Fall relativ begrenzt, da es sich um privatrechtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Baugenossenschaften und dem Bundeseisenbahnvermögen handelt. Die Erstzugriffsoption der Stadt auf entbehrliche Grundstücke des Bundes bezieht sich derzeit leider nur auf Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Um in der Sache dennoch weiter zu helfen, hat Herr Oberbürgermeister Reiter mit Schreiben vom 20.6.2018 den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (mit Abdruck an den Bundesminister für Finanzen) zueinem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Baugenossenschaft nach München eingeladen (s. Anlage). Eine Antwort steht noch aus.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=4911266