Entwicklung der Leistungen für Hartz-IV-Kinder – was kommt auf München zu?
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Rathaus Umschau 137 / 2019, veröffentlicht am 22.07.2019
Entwicklung der Leistungen für Hartz-IV-Kinder – was kommt auf München zu?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 3.6.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 3.6.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die anlässlich des ‚Internationalen Kindertages‘ am 1.6. zur Sprache kamen, lebten Ende 2018 in Deutschland rund 1,95 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Hartz- IV-Bedarfsgemeinschaften – gegenüber Ende 2017 entspricht dies einem Rückgang von 3,7 Prozent. Dagegen hat die Zahl der Kinder ohne deutschen Paß, die von Hartz-IV-Leistungen leben, leicht auf 646.704 zugenommen – dies wiederum entspricht einem Anstieg von 4,1 Prozent im Vergleich zu Dezember 2017 (Quelle hier: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kinderarmut-1-95-millionen-kinder-leben-von-hartz-iv-leistungen-62342134.bild.html, zuletzt aufgerufen: 3.6.2019, 1.15 Uhr; KR). Das bedeutet, dass 33,16 Prozent der 1,95 Millionen Kinder unter 18 Jahren = 646.704 ohne deutschen Paß sind – eine Zahl, die signifikant über dem bundesweiten Durchschnitts-Ausländeranteil von amtlich 13 Prozent liegt. – Diese Zahlen werfen Fragen nach der Situation in München (Ausländeranteil: 27,6 Prozent) ebenso wie nach der weiteren Entwicklung auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 3.6.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Kinder unter 18 Jahren a) ohne deutschen Paß, b) mit Migrationshintergrund leben in München vom Bezug von Hartz-IV-Leistungen? Welcher Anstieg war in den letzten drei Jahren zu verzeichnen?
Antwort:
In München erhalten 10.474 Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit SGB II-Leistungen (Stand Dezember 2018).
Die Zahl der leistungsberechtigten SGB II-Kinder unter 18 Jahren ist in den letzten 3 Jahren (Vergleich Dezember 2018 zu Dezember 2015) um 6,7 Prozent gestiegen.
Die Bundesagentur für Arbeit führt keine statistischen Auswertungen nach dem Kriterium „Migrationshintergrund“ durch.
Frage 2:
Mit welchem weiteren prozentualen Anteil an Hartz-IV-Kindern a) ohne deutschen Paß, b) mit Migrationshintergrund rechnet die Stadt in den nächsten drei bis fünf Jahren, wenn man Zuwanderung und Geburten berücksichtigt? Wird mit einem Anstieg in der Größenordnung des Durchschnitts-Zuwachses von 4,1 Prozent pro Jahr gerechnet – oder mehr, da der Ausländeranteil in München mit 27,6 Prozent weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt?
Antwort:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil dem Jobcenter München hierzu keine Zahlen vorliegen.
Frage 3:
Mit welchen Kosten bzw. welchem Anteil am Münchner Sozialhaushalt allein für die im Rahmen von Hartz-IV-Kindern aufzuwendenden Leistungen rechnet die Stadtverwaltung für bedürftige Kinder in München a) ohne deutschen Pass, b) mit Migrationshintergrund in den nächsten drei bis fünf Jahren?
Antwort:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil dem Jobcenter München hierzu keine Zahlen vorliegen.