Optimierung der Situation für Rollstuhlfahrer im Grünwalder Stadion
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 4.7.2018
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 4.7.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Landeshauptstadt München in Kooperation mit dem Verein TSV 1860 München für eine Verbesserung der Situation der Rollstuhlfahrerinnen/-fahrer im Grünwalder Stadion einsetzt.
Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Verbessert wurde bereits insgesamt die Situation für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße durch die Aufstellung von zwei Behinderten-WC-Containern und die Erhöhung der Zuschauerplätze für Rollstuhlbenutzerinnen/-benutzer von 10 auf 35 Plätze.
Ihr Anliegen wurde mit Vertretern des Baureferates, der FC Bayern München AG sowie der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA besprochen. Einstimmiges Ergebnis war, dass derzeit leider keine baulichen Veränderungen in Aussicht gestellt werden können. Einfache bauliche Maßnahmen wie z. B. Podeste sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig (Stolpergefahr bei einer Stadionräumung). Aus vertragsgebundenen Aufstellverpflichtungen sieht der TSV München von 1860 keine Möglichkeit, die Werbebanden zu entfernen, um die Sicht zu verbessern. Dieses wurde auch mit dem Schwerbehindertenbeauftragten des Vereins besprochen.
In Sachen Parkplätze für Behinderte ist der Verein in ständigem Austausch mit den städtischen Behörden, um im Rahmen eines Verkehrskonzeptes eine Optimierung zu erreichen.Abschließend darf ich auf die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie verweisen, die dieses Thema mit aufgreifen wird. Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München wird zu dieser Thematik zu gegebener Zeit dazu selbstverständlich eingebunden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.