Frei nutzbare Münchner Stadtkarte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Renate Kürzdörfer, Haimo Liebich, Christian Müller, Alexander Reissl und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 23.1.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.1.2019 darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Anliegen bereits heute seitens der Stadtverwaltung Genüge getan wird.
Ihr Antrag lautet, die Landeshauptstadt München solle klarstellen, „dass der amtliche Stadtplan (http://maps.muenchen.de/stadtplan), die zugehörige App und die Daten des GeodatenService für nicht kommerzielle Zwecke und die Arbeit der Stadtratsfraktionen, Bezirksausschüsse, gemeinnützigen Vereine, Verbände und Initiativen verwendet werden kann.
Hierbei sind insbesondere die expliziten Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Verwendung von Kartenausschnitten auf den Internetseiten der oben genannten NutzerInnen) und Rahmenbedingungen darzustellen.“
Als Begründung führen Sie dabei an:
„Für die betroffenen Daten und Inhalte ist das Kommunalreferat – GeodatenService der Landeshauptstadt München zuständig. Die Nutzungsbedingungen sind bzgl. der oben aufgeführten Verwendungszwecke nicht eindeutig genug.“
Der Amtliche Stadtplan München wird den Mitgliedern des Stadtrates sowie der Bezirksausschüsse (über deren Geschäftsstellen im Direktorium) schon seit mehreren Jahren kostenfrei vom Kommunalreferat – GeodatenService zur Verfügung gestellt. Dieser kann auf eigenen Internetseiten verwendet oder bei Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Programme etc.) zur Illustration genutzt werden. Diese Datenlieferungen werden nach Kundenwunsch durch das Kundenzentrum im GeodatenService angefertigt.
1. Nutzungsbedingungen
Vor ca. zwei Jahren hat der GeodatenService seine allgemeinen Nutzungsbedingungen (siehe https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/geodatenservice/geobasisdaten.html) einer grundlegenden Anpassung unterzogen. Zum einen sollte damit eine Angleichung an die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung erreicht und zum anderen dem Gedanken von Open Data in größerem Maße Rechnung getragen werden.
Seit dem Inkrafttreten dieser Nutzungsbedingungen ist die Verwendung der städtischen Daten sehr großzügig gefasst. Die detaillierten Nutzungsbestimmungen sind im Internet abrufbar; auf einen Abdruck wird verzichtet.
Die Verwendung von stadteigenem Kartenmaterial des GeodatenService München (z.B. Amtlicher Stadtplan, Luftbilder oder Stadtgrundkarte) ist schon aus Gründen der Vermeidung von Copyright-Verstößen mit Abmahnungen durch Private zwingend erforderlich und wird insbesondere aus diesem Grund vom GeodatenService unterstützt.
2. Impressum
Die aktuelle Version des Impressums zur Online-Version des Amtlichen Stadtplans (https://maps.muenchen.de/stadtplan) wurde geändert in: „Nutzungsbedingungen
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieser Internetseiten unterliegen dem Urheberrecht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen.“
3. Kosten
Eine Kostenfreiheit ist nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GeodatenService-Gebührensatzung nicht möglich. Allerdings wurde durch die Aufhebung der internen Leistungsverrechnung in 2011 festgelegt, dass keine stadtinternen Kosten verrechnet werden dürfen. Deshalb werden die Kosten für Daten und etwaige Nutzungsentgelte stadtintern (Referate, Stadtratsfraktionen und Bezirksausschüsse) nicht in Ansatz gebracht. Für externe Akteurinnen und Akteure (z.B. gemeinnützige Vereine, Verbände und Initiativen, Eigenbetriebe) muss der GeodatenService die angefallenen Kosten verrechnen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.