Panik in der St. Pauls-Kirche: Anschlag eines „geistig Verwirrten“ oder eines Islamisten?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.4.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 24.4.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Am Ostersamstag stürmte laut Medienberichten ein ‚geistig verwirrter Mann‘ den Ostergottesdienst in der St. Pauls-Kirche an der Theresienwiese, der mit 500 Gläubigen gut besucht war. Der Täter soll ‚Unverständliches‘ gerufen haben. Im Lokalblättchen ‚tz‘ berichteten viele Augenzeugen von ‚dramatischen Momenten‘, auch soll es einen ‚Knall‘ gegeben haben. Daraufhin habe sich Panik unter den Kirchenbesuchern ausgebreitet, viele seien voller Angst geflüchtet. 24 Personen sollen leicht verletzt worden sein. Auf Twitter sind inzwischen Fotos aufgetaucht, die einen schwarzen Täter zeigen. Kroatische Medien konnten offenbar mehr über den Vorfall recherchieren als bundesdeutsche – demzufolge soll es sich bei den ‚unverständlichen Worten‘ des Täters um ‚Allahu akbar‘-Rufe gehandelt haben. Seit dem Vorfall sind mittlerweile mehrere Tage vergangen, während derer es der Münchner Polizei gelungen sein müßte, den Tathergang zu rekonstruieren und Näheres in Erfahrung zu bringen. Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Inwieweit haben sich Berichte, wonach der „geistig verwirrte Mann“ seine Gottesdienststörung mit „Allahu akbar“-Rufen begleitete, mittlerweile bewahrheitet?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher können hierzu keine Auskünfte erteilt werden.
Frage 2:
Was vermag die Landeshauptstadt München (LHM) – auf Grundlage einschlägiger Erkenntnisse der Münchner Polizei, die der LHM zugänglich sein müßten – über die Identität des Täters zu sagen?
Antwort:
Die Identität einer tatverdächtigen Person ist dem Kreisverwaltungsreferat bekannt. Auskünfte über Einzelpersonen können im Rahmen einer Stadtratsanfrage nicht erteilt werden.