Umweltfreundlichere „Gassibeutel“
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Rathaus Umschau 175 / 2019, veröffentlicht am 13.09.2019
Umweltfreundlichere „Gassibeutel“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Bettina Messinger, Jens Röver, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 3.5.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 3.5.2019 Folgendes beantragt: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Hundekotbeutel aus nachhaltigem, umweltverträglichem Material stadtweit zur Verfügung zu stellen.“
Der Antrag wird damit begründet, dass es inzwischen mehr als 800 Hundekotbeutelspender in München gäbe, aus denen laut einem Zeitungsbericht vom 18.3.2019 täglich ca. 27.000 rote „Gassibeutel“ entnommen würden und zur Vermeidung des daraus resultierenden Plastikmülls künftig Beutel aus umweltfreundlicherem Material verwendet werden sollten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.5.2019 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Vor der stadtweiten Einführung der Hundekotbeutelspender hat das Baureferat die Angebote verschiedener Hersteller von „Gassibeuteln“ umfassend verglichen und Varianten in mehreren Grünanlagen erprobt. Bei der Entscheidung über die Materialwahl waren u.a. Gesichtspunkte zu Handhabung, Hygiene, Ökologie und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Als am geeignetsten für die Verwendung in öffentlichen Grünanlagen und im Straßenraum haben sich bislang rote Tüten aus Recyclingkunststoffen mit einer Materialdicke von ca. 0,013 mm bis 0,015 mm erwiesen. Sie sind im Unterschied zu Tüten aus anderen Materialien sehr dünn, so dass viele Tüten in einen Spender passen, jedoch hinreichend reißfest, weichen nicht durch, sind kostengünstig und stellen aufgrund der stofflich und energetisch sinnvollen Verwertung von Produktionsresten die derzeit ökologisch nachhaltigste Lösung dar.Tüten aus Papier und Pappmaterial kommen nicht in Frage, weil sie bei feuchtem Wetter und nach Gebrauch aufweichen bzw. reißen können. Zudem müssten die Tütenspender aufgrund der Materialdicke wesentlich häufiger befüllt werden.
Gegen die Verwendung sogenannter „kompostierbarer Plastikbeutel“ spricht hauptsächlich Folgendes:
Im Wesentlichen gibt es zwei Verfahren zur Weiterverwertung von Biomüll, nämlich die Kompostierung und die Vergärung, der sich in der Regel die Kompostierung von Gärrückständen anschließt. Bioabfallkomposte und Gärrückstände dürfen gemäß Bioabfallverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht zur Verbreitung tierischer und pflanzlicher Krankheitserreger beitragen.
Beimengungen von Hundekot im Bioabfall könnten dazu führen, dass diese Anforderung nicht erfüllt wird. Hundekot kann eine Vielzahl von Parasiten und Krankheitserregern (z. B. Salmonellen, Borelien, Kokzidien, Spulwürmer, Hundebandwürmer, Fuchsbandwürmer) enthalten, die auch dem Menschen gefährlich werden können.
Bei beiden o. g. Weiterverwertungsverfahren des Bioabfalls entsteht zwar Wärme, doch reicht diese bei Weitem nicht aus, um die im Hundekot enthaltenen Krankheitserreger und Parasiten abzutöten.
Mit dem Ausbringen des fertigen Kompostes in privaten Gärten, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in öffentlichen Grünanlagen könnten die gefährlichen Inhaltsstoffe verteilt und dann direkt auf Menschen und Tiere übertragen werden oder über Pflanzen in die Nahrungskette gelangen. Benutzte Hundekottüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen müssten deshalb aus dem Mischabfall der Abfallbehälter im öffentlichen Raum aussortiert, entleert, gewaschen und anschließend in Kompostier- oder Vergärungsanlagen weiter verwertet werden. In der dortigen Abfallaufbereitung werden „kompostierbare“ Plastiktüten jedoch größtenteils gemeinsam mit anderen Störstoffen abgetrennt und als Restmüll entsorgt, weil die erforderliche Rottezeit der Tüten in der Regel nicht eingehalten wird und das Material daher nicht vollständig abgebaut werden würde. Viele Kompostieranlagen nehmen derartige Kunststoffe deshalb gar nicht an.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, für das Sammeln von Tierexkrementen Beutel aus recycelten Kunststoffen zu verwenden und benutzte Tüten als Restmüll zu entsorgen (Quelle und nähere Informationen im Internet unter: www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe#textpart-1) Das Baureferat entspricht seit vielen Jahren dieser Empfehlung.
Das Baureferat wird aus den genannten Gründen auch künftig Hundekottüten aus Recyclingkunststoffen verwenden, jedoch den Markt weiterhin auf neue, geeignete und noch umweltfreundlichere Produkte beobachten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.