Der 14jährige Intensivtäter vom Westbad – ein alter Kostgänger der LHM?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 6.8.2019
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 6.8.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Am Montag, 5.8., sorgte erneut ein ‚Einzelfall‘ für Schlagzeilen: im Westbad verging sich ein 14jähriger polizeibekannter Intensivtäter aus dem Irak an einem 13jährigen Mädchen. Außerdem schlug er sein Opfer ins Gesicht und drohte zuguterletzt, das Mädchen zu töten. Der 14jährige wurde inzwi- schen festgenommen (hier wiedergegeben nach: www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/in-muenchner-schwimmbad-intensivtaeter-14-will-maedchen-13-vergewaltigen-63765468.bild.html; zuletzt aufgeru- fen: 6.8.2019, 2.45 Uhr; KR).
Ausländischen Minderjährigen, die von der Verwaltung als sogenannte ‚unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ (umF`s), geführt werden, wird in der LHM umfassende Unterstützung zuteil – das Leistungsspektrum reicht von besonderen Freizeitangeboten bis hin zu individueller psychologischer Betreuung; auch auf die besonderen Bedürfnisse jugendlicher Hilfesuchen- der zugeschnittene Unterbringungsmöglichkeiten werden von der Stadt vorgehalten – zu erinnern ist etwa an das sogenannte ‚Young refugee center‘ in der Marsstraße, das vor einigen Jahren wegen mangelnder Auslastung und horrender Kosten in die Schlagzeilen geriet. – Mit Blick auf den im Westbad übergriffig gewordenen 14jährigen polizeibekannten Intensivstraftäter drängen sich Fragen auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 6.8.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Seit wann befand sich der inzwischen festgenommene 14jährige Jugendliche in der Obhut der LHM?
Antwort:
Der Jugendliche ist kein unbegleiteter Minderjähriger. Er lebt mit seiner Familie in Deutschland.
Frage 2:
Welche regulären und ggf. speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Hilfsangebote im Rahmen der städtischen Betreuung „unbegleitete minderjähriger Flüchtlinge“ nahm der jetzt auffällig gewordenen 14jährige in Anspruch?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche zusätzlichen Förderangebote nahm der Jugendliche ggf. vor dem Hintergrund seiner Delinquenz in Anspruch?
Antwort:
Seit 2011 besteht eine ambulante Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Frage 4:
Warum hielt sich der „polizeibekannte Intensivtäter“ („Bild“-Zeitung) überhaupt in Freiheit auf?
Antwort:
Im strafmündigen Alter fand bisher eine Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht statt. Der Tatvorwurf führte nicht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Frage 5:
Wie viele minderjährige Intensivtäter stehen derzeit (Stand: August 2019) unter Beobachtung der Polizei?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 6:
Wie viele davon sind Ausländer oder haben „Migrationshintergrund“?
Antwort:
Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Polizei und kann daher durch die Landeshauptstadt München nicht erfolgen.