Der Sozialausschuß erklärt München zum „sicheren Hafen“ für „Flüchtlinge“ – leider unter Ausschluß der Öffentlichkeit
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.7.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 26.7.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Der Sozialausschuß des Münchner Stadtrats beschloß in seiner letzten Sitzung am Donnerstag, 18.7.2019., unter der Überschrift ‚München wird sicherer Hafen‘ (= TOP der Tagesordnung) eine grundsätzliche Positionierung der LHM in Fragen der ‚Flüchtlings‘- und Zuwanderungspolitik. Auch eine Reihe konkreter und zum Teil weitreichender Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang beschlossen. So erklärt die LHM ausweislich der einschlägigen Sitzungsvorlage (im RIS unter: www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5566465.pdf; zuletzt aufgerufen: 26.7.2019, 2.30 Uhr; KR) unter anderem ihre ‚Breitschaft in Seenot geratene Menschen aufzunehmen‘ (Fehler im Original; soll vermutlich richtig heißen: ‚Bereitschaft, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen‘). Außerdem wird der Münchner Oberbürgermeister durch den Beschluß aufgefordert, ‚dem Bürgermeister von Palermo Herrn Leoluca Orlando, logistische und organisatorische Unterstützung durch die Landeshauptstadt München bei der Versorgung der Flüchtlinge vor Ort anzubieten‘. Darüber hinaus soll der Münchner OB in einem Schreiben an das Bundesaußenministerium im Namen der LHM ‚die Wichtigkeit einer funktionierenden Seenotrettung für Flüchtlinge im Mittelmeer‘ betonen und sich ‚für eine Intensivierung der europäischen Seenotrettung‘ engagieren.
Schon die Tatsache, daß über eine so grundlegende politische Positionierung der bayerischen Landeshauptstadt – die zum Beispiel im Falle der geforderten ‚Intensivierung der europäischen Seenotrettung‘ leicht zu einem neuerlichen Anschwellen der Zuwanderung auch in die LHM führen kann – nur im Fachgremium des Sozialausschusses und nicht im Stadtrats-Plenum beraten und entschieden wurde, ruft Befremden hervor und legt den Verdacht nahe, daß die im Ausschuß vertretenen Parteien einschließlich des OB keine Öffentlichkeit in einer so wichtigen Frage wünschten. Noch befremdlicher ist allerdings der Umstand, daß der zentrale Antrag in der Angelegenheit, der von der SPD am 12.7. unter der Überschrift ‚München wird sicherer Hafen!‘ eingebracht wurde und ausdrücklich als ‚Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 24.7.2019‘ ausgewiesen war, in der fraglichen Vollversammlung am 24.7. dann von der Sitzungsleitung bzw. vom OB sang- und klanglos von der Tagesordnung genommen wurde, so daß weder eine angemessene Diskussion des Gegenstandes noch eine Abstimmung in der Vollversammlung des Stadtrats stattfinden konnte. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 26.7.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Auf der Grundlage welcher Bestimmung(en) der Geschäftsordnung des Münchner Stadtrats konnte der OB den von der Antragstellerin ausdrücklich als „Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 24.7.2019“ ausgewiesenen Antrag „München wird sicherer Hafen!“ (im vollen Wortlaut im RIS abrufbar unter:
www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/5564504.pdf; zul. Aufgerufen: 26.7., 2.45 Uhr; KR) in der fraglichen Vollversammlung ohne weitere Dis- kussion von der Tagesordnung absetzen und so einer angemessenen Diskussion und Abstimmung durch das Stadtrats-Plenum entziehen?
Antwort:
Der o.g. Antrag Nr. 14-20/A 05631 wurde am 12.7.2019 als Antrag zur dringlichen Behandlung mit dem Terminwunsch Vollversammlung 24.7.2019 – also als Antrag gemäß § 60 der Geschäftsordnung des Stadtrats (GeschO) – gestellt. Gemäß GeschO ist für die Behandlung des Antrags jedoch der Sozialausschuss zuständig. Die abschließende Behandlung erfolgte daher – unter Einhaltung der Ladungsfristen – in der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 18.7.2019 mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15615. Der Antrag war daher niemals auf der Tagesordnung der Vollversammlung und wurde folglich auch nicht von Herrn Oberbürgermeister Reiter von der Tagesordnung genommen.
Frage 2:
Warum entschied sich der OB als Sitzungsleiter der Stadtrats-Vollversammlung am 24.7. für dieses zumindest seit 2008 beispiellose Procedere? Mit wem bzw. in welchem Gremium hat sich der OB ggf. im Vorfeld über dieses Procedere verständigt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Ausweislich einschlägiger – aber unzutreffender – Berichte der Münchner Lokalpresse beschloß der Münchner Stadtrat über das in Rede stehende Anliegen „München wird sicherer Hafen!“ einstimmig. Dies ist falsch. Tatsächlich ist die Abstimmung im Sozialausschuß gemeint. Weil die Dar- stellung im RIS hierzu irreführend ist: welche Parteien und Gruppierungen waren zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 18.7. in diesem Gremium vertreten?
Antwort:
Das Direktorium führt hierzu aus:
„Die am 18.7.2019 im Sozialausschuss vertretenen Parteien und Gruppierungen können neben dem Ratsinformationssystem auch dem aktuellen Handbuch des Münchner Stadtrats entnommen werden (veröffentlicht unter: www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Der-Muenchner-Stadtrat/Handbuch-des-Muenchner-Stadtrats.html) .“
Frage 4:
Welche Mitglieder des Sozialausschusses nahmen an der Sitzung am 18.7. teil?
Antwort:
Das Direktorium führt hierzu aus:
„Als Mitglied des Münchner Stadtrats haben Sie wie üblich jederzeit die Möglichkeit, die Niederschrift über die Sitzungen des Sozialausschusses einzusehen, welche auch die Namen der anwesenden Stadtratsmitglieder enthält (Art. 54 BayGO).“