Für Freitag, 20. September, hat die „Fridays for Future“-Bewegung um 12 Uhr zu einer Großkundgebung für den Klimaschutz aufgerufen. Oberbürgermeister Dieter Reiter unterstützt den Wunsch städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich für Klimaschutzziele einzusetzen und an der Großdemo am Königsplatz teilzunehmen.
Das Antwortschreiben des Oberbürgermeisters auf einen diesbezüglichen offenen Brief der Fraktion Die Grünen – rosa liste im Stadtrat hat folgenden Wortlaut:
„Mit Schreiben vom 17. September 2019 bitten Sie mich, den städtischen Beschäftigten die Teilnahme an der Großkundgebung zum Klimaschutz am 20. September 2019 um 12 Uhr auf dem Münchner Königsplatz zu ermöglichen. Hierfür schlagen Sie vor, die nach der städtischen Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit vorgegebene Kernzeit ausnahmsweise an diesem Freitag von 12.30 auf 11.30 Uhr zu verkürzen. Dadurch könnten entsprechend interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 11.30 Uhr regulär ihren Arbeitsplatz verlassen, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Wegen der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung des Klimaschutzes nehme ich Ihren Wunsch gerne auf, im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsreferenten Herrn Dr. Dietrich, die Möglichkeit zur Teilnahme an der Großkundgebung für interessierte städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuräumen und den Dienst am Freitag bereits ausnahmsweise um 11.30 Uhr beenden zu können. Ich unterstütze damit ausdrücklich das wachsende Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Bedürfnis, für Klimaschutzziele aktiv einzutreten. Eine allgemeine Verkürzung der Kernzeit um eine Stunde ist hierfür nicht erforderlich. Die Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit geben bereits jetzt die Möglichkeit, mit Zustimmung der Führungskraft, die diese nur dann verweigern wird, wenn dienstliche Gründe dies rechtfertigen, auch innerhalb der Kernzeit den Dienst zu beenden oder zu unterbrechen.
Die Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Veranstaltung ist eine private Angelegenheit, die auf freiwilliger Basis und in der Freizeit gegebenenfalls durch Einbringung von Zeitguthaben oder durch Nacharbeit für ausgefallene Arbeitszeit erfolgen kann.
Durch die Abstimmung mit der Führungskraft wird sichergestellt, dass durch die Teilnahme keine wesentlichen Beeinträchtigungen des städtischen Dienstbetriebs verbunden sind und, im Gegensatz zu einer im übrigen mit dem Gesamtpersonalrat abzustimmenden allgemeinen Verkürzung der Kernzeit, die Regelung nur für die Beschäftigten greift, die an der Kundgebung tatsächlich teilnehmen wollen.
Ich werde die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute noch über diese Möglichkeit informieren und denke, dass wir hier ein gutes Vorgehen gefunden haben, das allen Interessen gleichermaßen gerecht wird.“