E-Scooter in Fußgängerzonen
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 26.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrer Anfrage vom 26.7.2019 bitten Sie um Mitteilung, ob die Stadt den Anbietern von E-Scootern auferlegen kann, dass das Befahren der Fußgängerzonen technisch auszuschließen ist.
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Mit der am 15.6.2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat der Bundesgesetzgeber die Teilnahme von Elektrotretrollern und anderen sog. Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr geregelt. Für Kommunen sind bzgl. sog. E-Scooter-Sharing-Angebote keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten vorgesehen.
Der Landeshauptstadt München ist es rechtlich daher nicht möglich, den Anbietern bindende und sanktionsfähige Vorgaben zu machen.
Um die Erweiterung des Mobilitätsangebots durch Sharing-Systeme für Elektrokleinstfahrzeuge mitzugestalten und insbesondere auf die Verkehrssicherheit sowie ein geordnetes Stadtbild hinzuwirken, wurde in vielen Gesprächen gemeinsam mit den interessierten Anbietern die am 14.6.2019 in der Rathaus Umschau veröffentlichte Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet.
Stand Ende August sind in München fünf Anbieter aktiv. Die Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung wurde von allen unterschrieben.
Mit der Selbstverpflichtungserklärung haben sich die Anbieter verpflichtet, ein Befahren von Verbotszonen (z.B. Fußgängerzonen) durch geeignete organisatorische und zulässige technische Möglichkeiten auszuschließen. Diesbezüglich steht das Kreisverwaltungsreferat mit den Anbietern im Austausch. Zu beachten ist dabei, dass die Zulässigkeit einer automatischen Geschwindigkeitsreduzierung mittels dem sog. Geofencing seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Kraftfahrtbundesamt noch nicht geklärt ist. Ein Anbieter, der diese technische Maßnahme zur besseren Akzeptanz der bestehenden Verkehrsregeln anfangs einsetzte, hat daher zumindest bis zur abschließenden Klärung davon Abstand genommen.Nachdem ich das Mittel einer automatischen Geschwindigkeitsreduzierung beim Befahren festgelegter Verbotszonen für sehr sinnvoll halte, habe ich den Deutschen Städtetag mit Schreiben vom 16.8.2019 bereits gebeten, sich beim BMVI und dem Kraftfahrtbundesamt für die Zulassung einer solchen Regulierung einzusetzen.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet ist.