Lichtreklame am Stachus erhalten!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 6.9.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
„Die Verwaltung wird gebeten, erneut mit Osram in Kontakt zu treten, um eine pragmatische Lösung für den Verbleib des Schriftzugs am Stachus zu finden.
Begründung:
Dieser Schriftzug aus den 50er Jahren ist inzwischen ein etablierter und für die Münchner Bevölkerung identitätsstiftender Bestandteil des Ensembles am Stachus. Bedenken des Denkmalschutzes müssen in Relation zu dieser Traditionslinie gewichtet werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch den Vollzug des Bayer. Denkmalschutzgesetzes, eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.9.2019 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Im Vorfeld der betreffenden Maßnahme fanden mehrere Gespräche mit dem Vertreter der Osram Licht AG statt. Dabei legte dieser dar, dass die Osram Licht AG die historischen Schriftzüge aus gebogenen Neonröhren aus den 1950er Jahren am Stachusrondell aufgrund des notwendigen Unterhaltsaufwands nicht weiter betreiben wolle. Stattdessen wolle man neue Schriftzüge in LED-Technik anbringen. Mit Antrag vom 13.6.2019 beantragte die Osram Licht AG eine Erlaubnis nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz für die „Demontage der beiden Leuchtschriftzüge ‚OSRAM HELL WIE...‘ am Stachusrondell“. Diesem Wunsch der Osram AG wurde seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde, übrigens im Einvernehmen mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, stattgegeben und die Erlaubnis mit Bescheid vom 16.0.2019 erteilt. Zwischenzeitlich sind die Schriftzüge bereits entfernt worden, so dass Verhandlungen über deren Verbleib nicht mehr möglich sind.
Entgegen anderslautender Berichterstattungen beantragte die Osram Licht AG nicht die Wiederanbringung identischer Schriftzüge mit lediglich neuen LED-Leuchtmitteln. Tatsächlich beantragt waren neue Schriftzüge aus einfachen, dekupierten Buchstaben-Leuchtkästen mit Plexiglas Frontseite und Konturen aus sogenannter Blockout-Folie. Diese entsprechen jedoch nicht der Traditionslinie des Orts. Gegen eine Wiederanbringung der originalen, individuell gezogenen Einzelbuchstaben in handwerklich feiner Neontechnik aus den 1950er Jahren bestehen keine Bedenken, so wie auch gegen den Verbleib der historischen Schriftzüge keine denkmalrechtlichen Aspekte gesprochen haben. Demgegenüber stellen die LED-Leuchtkästen ein Aliud dar, das natürlich eine Neubewertung auslöst. Die in den Antragsunterlagen nur rudimentär dargestellte neue Anlage wurde als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt. Da der Antrag unvollständig war, wurde er mit der Rechtsfolge des Art. 65 Abs. 2 BayBO zurückgegeben, nachdem er nicht fristgerecht nachgebessert wurde.
Das Referat für Stadtplanung befindet sich in dieser Angelegenheit aktuell bereits im Dialog mit der Osram Licht AG.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, das die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.