Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln innovativ und attraktiv ausweiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 25.4.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Erstellung eines Konzeptes, wie die Mitnahme von Fahrrädern und den neu zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert, erweitert und optimiert werden kann.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Thematik der Möglichkeit zur Mitnahme von Fahrrädern in den öffentlichen Verkehrsmitteln in München fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Die Fahrradmitnahme in U-Bahnen ist grundsätzlich möglich, wird jedoch in den hoch ausgelasteten Verkehrszeiten zwischen 6-9 und 16-18 Uhr (nachmittags nur zu Schulzeiten) ausgeschlossen. Aufgrund der hohen Auslastung und begrenzten Platzkapazitäten kann eine Fahrradmitnahme zu diesen Zeiten nicht gewährt werden.
Eine Fahrradmitnahme würde aufgrund des Platzbedarfs zu einem Zurücklassen anderer Fahrgäste führen.
In der Trambahn sind die Platzverhältnisse für eine Fahrradmitnahme in den vorhandenen Fahrzeugen zu gering, größere Stellflächen würden zu Lasten der Sitzplätze gehen. Eine Mitnahme außerhalb des Fahrgastraums ist nicht möglich. Das Be- und Entladen der Räder bei außen angebrachten Anhängern darf nicht im Gleisbereich erfolgen. Die durchschnittliche Reise-weite der Tram-Fahrgäste beträgt jedoch nur wenige Kilometer. Diese Entfernungen sind auch gut direkt mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Beim Bus ist die Mitnahme von Fahrrädern aus mehreren Gründen heute ausgeschlossen:
1.Ein Transport im Bus ist aus Kapazitätsgründen nicht zu befürworten. Die verfügbaren Multifunktionsflächen sind für Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen. Diese benötigen die Flächen zwingend. Die Mitnahme von Fahrrädern würde diese deutlich reduzieren und insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten eine deutliche Kapazitätsminderung in den Fahrzeugen bedeuten. Die Folge sind entweder zurückgelassene Fahrgäste oder als kostspielige Reaktion der Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge zur Kompensation der geringeren Fahrzeugkapazitäten. Dies läuft dem Ziel eines wirtschaftlichen Fahrzeugeinsatzes entgegen.
2.Fahrräder können im Bus nur begrenzt gesichert werden und bergen daher ein Gefährdungspotential für Fahrgäste. Zur Sicherung müssten separate Vorrichtungen mit Gurten, Haken oder Ähnlichem eingebaut werden, die wiederum Platz im Bereich der Multifunktionsflächen benötigen.
3.Die Beförderungsweite von Fahrgästen im Münchner Linienbusverkehr beträgt im Durchschnitt weniger als 2,5 km. Diese Strecken sind ebenfalls sehr gut mit dem Fahrrad zurückzulegen. Klassische B+R-Pendler nutzen den ÖPNV v.a. auf den langen Strecken mit S- und U-Bahn und das Fahrrad zur Anreise/Abreise zum/vom Bahnhof.
Eine Mitnahme von Rädern in Form von Fahrradträgern, wie es z.B. in manchen touristischen, alpinen Regionen möglich ist, ist bei den kurzen Reiseweiten, geringen Haltestellenabständen und hohem Fahrgastwechsel an jeder Haltestelle im städtischen Raum nicht zu empfehlen. Das Aus- und Einhängen der Räder durch den Fahrgast würde zu deutlich erhöhten Fahrgastwechselzeiten und damit einer Verlangsamung des ÖPNV führen. Zudem ist das Auf- und Abladen ein sicherheitsrelevantes Thema, da der Fahrgast oder der Fahrer hierzu auf der Fahrbahn hinter dem Fahrzeug stehen muss. Die Einsehbarkeit und Übersichtlichkeit der Situation ist im städtischen Verkehr schwer zu gewährleisten. Die korrekte Sicherung der Fahrräder ist zudem ein weiteres Risiko.
Alternativ zur Mitnahme des eigenen Rades stehen in München im Straßenraum sowie an 134 Stationen 3.200 Räder des Mietradsystems MVGRad bereit. Auch in zahlreichen Gemeinden im Landkreis München wird mit dem Mietradsystem MVG Rad attraktives Bikesharing angeboten und kann dort genutzt werden, um die erste und letzte Meile zurückzulegen. Aktuell stehen im Landkreis München 1.130 Fahrräder an zukünftig 161 Stationen (davon sind drei zur Zeit wegen Baumaßnahmen außer Betrieb, zwei wurden bis Ende August realisiert) in 21 Gemeinden zur Verfügung. Insgesamt sind somit allein bei MVG Rad 4.330 Leihräder im Einsatz und 295 Stationen in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München realisiert.
Im Landkreis München entliehene MVG Räder können übrigens auch unkompliziert für eine Fahrt nach München oder umgekehrt genutzt werden und jeweils in München oder an einer der 161 Stationen in den teilnehmenden Landkreisgemeinden zurückgegeben werden.
Mit dieser Lösung muss das eigene Rad nicht mittransportiert werden und die vorhandenen Kapazitäten können optimal genutzt werden. Die MVG ist derzeit im engen Kontakt mit weiteren Landkreisen, in denen ebenso in gemeinsamer Kooperation ein attraktives Bikesharing Konzept aufgebaut werden soll.
Die Mitnahme von E-Scootern in den Verkehrsmitteln der MVG ist grundsätzlich erlaubt. Auch hier ist wiederum die Nutzung von Sharing-Angeboten möglich.“
Auch wenn gemäß der vorstehenden Ausführungen der MVG Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann, hoffe ich, dass Ihr Antrag dennoch zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.