München könnte schöner sein
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals Fraktion FDP – HUT) vom 3.7.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit, dass an der Orffstraße/Ecke Ruffinistraße 26 auf dem Bürgersteig geparkt wird.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden zwei Fragen:
Frage 1:
Steht die als Privatparkplatz benutzte Fläche in der Orffstraße/Ecke Ruffinistraße 26 im städtischen Eigentum?
Wenn ja:
-Ist diese Fläche vermietet und seit wann?
-Warum wird diese Fläche nicht aufgewertet und deren Aufenthaltsqualität verbessert (Pflanzen, Bänke etc.)?
Antwort:
Das Flurstück 527/17, Gemarkung Neuhausen, befindet sich in städtischem Eigentum. Da es sich um öffentlichen Straßengrund handelt, ist das Flurstück nicht vermietet. Das Baureferat hat uns mitgeteilt, dass eine Begrünung nicht vorgesehen sei, da sich im Boden ein Hausanschluss für eine Wasserleitung befindet. Die Leitung müsse frei von Einbauten und jederzeit zugänglich sein. Weiterhin teilte das Baureferat mit, dass die kleinsten verfügbaren Betonmodule als Pflanzentröge einen Mindestdurchmesser von 1,6 Metern haben. Unter Berücksichtigung des abgesenkten Bordsteins sei es nicht möglich, die städtisch verfügbaren Bänke oder Pflanzentröge aufzustellen, da der Platz dafür zu klein sei. Die kommunale Parkraumüberwachung ist stattdessen darauf hingewiesen worden, das Parken an dieser Stelle verstärkt zu überwachen und die zuständige Polizeiinspektion zu benachrichtigen.
Frage 2:
Wenn die Fläche im Privateigentum steht: widerspricht die derzeitige Nutzung als Parkplatz der Vorgartensatzung?
Antwort:
S.o.