„Oben ohne“ an der Isar – ein Fall für den Sicherheitsdienst?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Dominik Krause, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – rosa Liste) vom 25.6.2019
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage vom 25.6.2019 haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Laut Berichterstattung der Münchner Abendzeitung vom 21. und vom 25. Juni 2019 haben Mitarbeiter eines vom städtischen Baureferat beauftragten privaten Sicherheitsdienstes am Freitag, den 21. Juni 2019, zwischen Wittelsbacher- und Reichenbachbrücke ,oben ohne‘ badende Frauen dazu aufgefordert, ihren Oberkörper zu bedecken. Angeblich hätten diese gegen die Kleiderordnung verstoßen. Den Berichten zufolge sind die Frauen vom Verhalten des Sicherheitsdienstes ,eingeschüchtert‘ gewesen, Passanten gingen schließlich dazwischen.“
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken.
Zu diesem Sachverhalt haben Sie folgende Fragen formuliert:
Frage 1:
Zum Sachverhalt:
a) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über den Sachverhalt vor? b) Sind der Verwaltung ähnliche Zwischenfälle in der Vergangenheit bekannt?
Frage 2:
Zur Kommunalen Badebekleidungsverordnung:
a) Was genau besagt die Kommunale Badebekleidungsverordnung, auf welche das Baureferat am 25. Juni gegenüber der Abendzeitung verweist, über das oberkörperfreie Baden in Bereichen, in denen das Nacktbadeverbot gilt?
b) Inwieweit unterscheidet die Kommunale Badebekleidungsverordnung zwischen den Geschlechtern?
c) Falls sie zwischen den Geschlechtern unterscheidet, worauf begründet sich diese Unterscheidung?
Frage 3:
Zum Sicherheitsdienst und dessen Befugnissen:
a) Um welchen privaten Sicherheitsdienst handelte es sich in diesem Fall?b) Sind die von der Stadt beauftragten Sicherheitsdienste angewiesen, die Einhaltung des Nacktbadeverbots zu kontrollieren und umzusetzen?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die Thematik Baden „Oben ohne“ an der Isar wurde in der öffentlichen Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats am 26.6.2019 im Rahmen der Dringlichkeitsanträge Nr. 14-20/A 05528 („Änderung der BadekleidungsVO für den Bereich der Isar“) und Nr. 14-20/A 05529 („Sicherheitsdienst an der Isar – Bericht zum Vollzug der BadekleidungsVO der Landeshauptstadt München“) erörtert. Der Vorfall vom 21.6.2019 zwischen Wittelsbacher- und Reichenbachbrücke, die Befugnisse des von der Stadt beauftragten Sicherheitsdienstes sowie Inhalt und Auslegung der Badekleidungsverordnung wurden dabei von der Verwaltung ausführlich dargestellt.
Der Stadtrat hat zudem einstimmig beschlossen, die Badekleidungsverordnung im Bereich der Isar dahingehend zu ändern, dass Badekleidung im Sinne dieser Satzung „die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss“.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage mit dem Bericht und der Beschlussfassung in der Vollversammlung des Stadtrats am 26.6.2019 umfassend beantwortet worden ist. Ergänzend wird auf das Protokoll der Vollversammlung vom 26.6.2019 (TOP C1 und C2) und den gefassten Beschluss (Vorlage Nr. 14-20/V15521) verwiesen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat das Antwortschreiben mitgezeichnet.