Sauberere ÖPNV-Aufzüge
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Haimo Liebich, Horst Lischka, Bettina Messinger, Alexander Reissl und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 17.5.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Stadtrats-Antrag fordern Sie eine häufigere Reinigung der Aufzüge an hoch frequentierten ÖPNV-Bahnhöfen sowie sauberere Zugangsbereiche zu den Aufzügen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Thematik der Reinigung der Aufzüge an den S- und U-Bahnhöfen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und der Deutschen Bahn AG (DB). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir die MVG um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitteilte:
„Im U-Bahnstreckennetz sind insgesamt rund 170 Aufzüge zur Fahrgastbeförderung vorhanden. Jeder dieser 170 Aufzüge/Aufzugkabinen wird täglich mehrmals gereinigt.
In den U-Bahnhöfen sind täglich bis zu 38 Tag-/Abendreinigungskräfte (davon 20 am Vormittag und 18 am Nachmittag) im Einsatz, zu deren vielfältigen Aufgaben es auch gehört, bei jeder Präsenz im U-Bahnhof den Aufzug zu betreuen/zu reinigen.
Die Anzahl der täglich eingesetzten Tag-/Abendreinigungsdienste wurde in den letzten Jahren deutlich gesteigert und damit auch die Betreuung aller Flächen bzw. Einrichtungen eines U-Bahnhofes.
Die Reinigungshäufigkeit des einzelnen Aufzugs bzw. der einzelnen Aufzugkabine beträgt im Minimum 2-mal/Tag und im Maximum 6-mal/Tag.
Die Zentrumsbahnhöfe wie Marineplatz, Odeonsplatz, Sendlinger Tor und Hauptbahnhof haben mit einer Reinigungshäufigkeit von bis zu 6-mal/Tag die höchste Betreuungsrate.Die U-Bahnhöfe in Streckenabschnitten mit zwei U-Bahnlinien liegen meistens bei einer Reinigungshäufigkeit von 4-mal/Tag und die U-Bahnhöfe in den Außenästen des Streckennetzes werden in der Regel 2-mal/Tag betreut.
An den hoch frequentierten U-Bahnhöfen werden somit die Aufzüge/Aufzugkabinen – analog zur Intention des Stadtratsantrages – bereits häufiger gereinigt.
Die sechsmalige Reinigung pro Tag, z.B. im U-Bahnhof Marienplatz erfolgt im Zeitfenster zwischen 5 und 22 Uhr (im Durchschnitt erfolgt eine Reinigung spätestens alle 3 Stunden).
Neben diesen täglichen Reinigungen werden in den U-Bahnhöfen jede Woche Nassreinigungen der Boden-/Treppenflächen durchgeführt (einschließlich der Aufzugkabinen).
Die Häufigkeit der Nassreinigungen variiert je nach U-Bahnhof zwischen 1-mal und 3-mal/Woche, wobei die Zentrumsbahnhöfe auch hier wieder die höchste Häufigkeit haben.
Die Verglasungen der Aufzüge/Aufzugkabinen werden auf der vom Fahrgast berührten Glasseite in der Regel 2-mal/Jahr (in Einzelfällen häufiger) gereinigt; die vom Fahrgast abgewandte Glasseite im Aufzugschacht in der Regel 1-mal/Jahr.
Die SWM/MVG hat täglich mehrere Reinigungskontrolleure in den U-Bahnhöfen im Einsatz.
Sollten Verunreinigungen an den Aufzügen/in den Aufzugkabinen sowie an den Zugängen zu den Aufzügen durch die Reinigungskontrolleure festgestellt werden, werden diese den Reinigungsdienstleistern zur schnellstmöglichen Bearbeitung durch die Tag-/Abendreinigungskräfte weitergeleitet.
Das Gesamtfazit aus den Erfahrungen unserer Reinigungskontrolleure ist, dass sie nur in seltenen Fällen Reinigungsabweichungen bei den Aufzügen bzw. Aufzugkabinen feststellen.
Das Auftreten nachwirkender unangenehmer Gerüche wegen des Missbrauchs der Aufzugkabinen bzw. des Aufzugvorplatzes als Toilette ist bei einzelnen Aufzügen ein wiederkehrendes Problem.
Leider sind vorrangig die zwei Aufzüge am U-Bahnhof Marienplatz betroffen, welche die beiden S-Bahnsteige mit dem Zwischengeschoss verbinden.Unsere Erfahrung ist, dass vor allem die beiden Zugangsbereiche an den beiden S-Bahnsteigen von dem „Wildurinieren“ stärker betroffen sind und hier die Geruchsbelastung besonders spürbar ist.
Die DB Station & Service AG teilte hierzu mit, dass an den stark frequentierten Bahnhöfen, die im Zuständigkeitsbereich der DB liegen, bereits entsprechend häufige Reinigungszyklen hinterlegt wurden.
Kontinuierlich werde zudem überprüft, ob ggf. in bestimmten Bereichen Anpassungen am Reinigungszyklus geboten erscheinen.
Die ausgeschiedenen Flüssigkeiten verteilen sich allerdings im Bauwerk, insbesondere entlang des Aufzugschachtes.
Dabei dringt die Flüssigkeit in die Betonwand des Schachtes ein und führt zu einer Geruchsbelästigung während der Aufzugfahrt, obwohl die Kabine selbst sauber und geruchsfrei ist.
Aktuell führen die SWM/MVG an einem U-Bahnhof einen Test mit einem Schutzmittel durch, welches das Eindringen des Urins in die Wand verhindern soll. Wenn der Test an der Testfläche erfolgreich ist, werden die Aufzugschächte damit behandelt.
Wir versuchen den Auswirkungen des „Wildurinierens“ bei der Aufzugfahrt gegenzusteuern; allerdings bleibt die Grundursache, nämlich die Missachtung der Anstandsregeln bestehen.
Davon sind natürlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, die an den Aufzügen die monatlichen Wartungen durchführen und dabei die technischen Reinigungen ausführen.
Wir bedauern, dass insbesondere durch das Fehlverhalten einzelner Fahrgäste oder Passanten in Einzelfällen Verunreinigungen oder Geruchsbelästigungen entstehen. Gleichzeitig hoffen wir ausreichend dargelegt zu haben, dass die SWM/MVG bereits umfassende Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen zu vermindern.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.