Lebensraum Schule: Mensa wird zum „Wohnzimmer“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Herbert Danner, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 12.7.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 12.7.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Mensen aller Münchner Schulen sukzessive in Orte mit hoher Aufenthaltsqualität umgewandelt werden. Ziel ist es einen Raum zu gestalten, der gleichzeitig Arbeitsplatz, Treffpunkt, sozialer Mittelpunkt und Essensraum ist.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport hat bereits Schulen, deren Speisesäle mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten u.a. für Schultheateraufführungen vorgesehen sind.
Eine wohnliche Gestaltung ist mit Zonierungen und unterschiedlichen Arten von Sitzmöbeln wünschenswert und wird derzeit an verschiedenen Schulstandorten erprobt.
Damit kommen wir dem Ziel, die Aufenthaltsqualität für die Schulfamilie im Schulhaus insgesamt zu fördern und zu verbessern, näher.
Bei der Gestaltung von Mensen sind jedoch verschiedene Parameter wie z.B. genügend Sitzplätze für die Essensteilnehmenden, weitere Raumbedarfe, usw. zu bedenken.
Wird die Mensa auch als Versammlungsstätte genutzt, so sind die dafür geltenden Vorschriften und rechtlichen Vorgaben ebenfalls zu berücksichtigen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.