Schulische Ganztagsbetreuung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals Fraktion FDP – Hut) vom 2.6.2014
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, eine aktuelle Bestandsaufnahme der Ganztagsbetreuung an den Schulen der Landeshauptstadt München vorzulegen. Hierbei sollen sowohl die räumliche und personelle Ausstattung an den einzelnen Schulen dargestellt werden (gebundene Ganztagsbetreuung, sonstige Ganztagsbetreuung sowie Mittagsbetreuung) als auch die Versorgungssituation (Angebot und Nachfrage) in den einzelnen Stadtbezirken bzw. Schulsprengel unter Berücksichtigung der vorhandenen Hortplätze.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. Aufgrund des ständigen Ausbaus und der Weiterentwicklung der schulischen Ganztagsbetreuung hat sich die Bearbeitung verzögert.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die soziale, kulturelle bzw. gesellschaftspolitische Entwicklung der Landeshauptstadt München als stetig wachsende Kommune bietet einerseits große Chancen und stellt andererseits die Stadtgesellschaft und insbesondere die im Kontext der Ganztagsbildung verantwortlichen Akteure vor große bildungspolitische Herausforderungen. Sowohl der Freistaat Bayern als auch die Landeshauptstadt München haben in ihrer sozial- und bildungspolitischen Verantwortung gerade auch in den vergangenen Jahren am qualitativen und quantitativen Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen intensiv gearbeitet.
Im Bereich der Grundschulen gibt es eine Vielzahl an Ganztagsangeboten an den Schulen. Stadtweit beträgt die Versorgungsquote im Schuljahr 2018/19 79 Prozent.
Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Gebundener Ganztag im Bereich Grund- und Mittelschulen, Förderzentren
Der gebundene Ganztag ist ein schulisches Angebot, bei dem der Unterricht im Klassenverband auf den ganzen Tag verteilt ist. In einem rhyth-misierten Tagesablauf wechseln sich Zeiten des Lernens und Übens mit sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Angeboten ab. Ein fester Bestandteil ist dabei ein gemeinsames Mittagessen.
Überwiegend werden im gebundenen Ganztag Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt. Ergänzend dazu können Freizeitaktivitäten und Projekte durch externe Partner angeboten werden.
Öffnungszeiten
Der gebundene Ganztag findet an mindestens vier Wochentagen, in der Regel bis 16 Uhr, statt.
Ferienbetreuung
Eine Ferienbetreuung ist beim gebundenen Ganztag nicht vorgesehen, kann jedoch bei Bedarf durch externe Partner kostenpflichtig angeboten werden.
Kosten
Der gebundene Ganztag ist, mit Ausnahme des Mittagessens und möglicher ergänzender Angebote, kostenfrei.
Anmeldung
Die Anmeldung findet am Tag der Schuleinschreibung an der jeweiligen Sprengelschule statt. Bietet die Sprengelschule keinen gebundenen Ganztag an, dann ist eine zusätzliche Anmeldung an Schulen mit einem gebundenen Ganztag ohne Gastschulantrag möglich.
Im Schuljahr 2018/2019 werden an 56 Grundschulstandorten 231 Klassen (inklusive drei Deutschklassen) im gebundenen Ganztag unterrichtet (Gesamtklassenzahl: 1.954). An 29 Mittelschulstandorten besuchen die Schülerinnen und Schüler in 150 Klassen (inklusive 18 Deutschklassen) den gebundenen Ganztag (Gesamtklassenzahl: 647). Im Bereich der Förderzentren werden an neun Standorten 53 Klassen im gebundenen Ganztag beschult (Gesamtklassenzahl: 287).
Offener Ganztag im Bereich Grund- und Mittelschulen, Förderzentren
Der offene Ganztag schließt direkt an den stundenplanmäßigen Unterricht an und bietet in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Gruppen eine Auswahl an Freizeitangeboten mit zum Beispiel sportlichen, musischen und künstlerischen Aktivitäten an. Je nach Angebotslänge sind ein gemeinsames Mittagessen sowie eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung feste Bestandteile des offenen Ganztags.Welche Personen die Förderung und Betreuung übernehmen, hängt von den jeweiligen Inhalten und Möglichkeiten vor Ort ab. In Frage kommen Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Übungsleiterinnen und -leiter sowie sonstige für das jeweilige Angebot geeignete Personen, wie Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft oder engagierte Eltern.
Öffnungszeiten
Der offene Ganztag bietet an mindestens vier Wochentagen eine Betreuung an. Die Betreuungszeiten an den Schulen sind unterschiedlich. Informationen hierzu sind jeweils über die Schulhomepage abrufbar.
Ferienbetreuung
Eine Ferienbetreuung ist beim offenen Ganztag nicht vorgesehen, kann jedoch bei Bedarf durch externe Partner kostenpflichtig angeboten werden.
Kosten
Der offene Ganztag ist, mit Ausnahme des Mittagessens und möglicher ergänzender Angebote, kostenfrei.
Anmeldung
Die Anmeldung findet am Tag der Schuleinschreibung an der jeweiligen Sprengelschule statt.
Bietet die Sprengelschule keinen offenen Ganztag an, dann ist eine zusätzliche Anmeldung an Schulen mit einem offenen Ganztag ohne Gastschulantrag möglich.
Die offene Ganztagsschule an Grundschulen wurde zum Schuljahr
2016/2017 in München erstmals eingerichtet und im darauffolgenden Schuljahr weiter ausgebaut. Im Schuljahr 2018/2019 werden an acht Standorten 39 Gruppen im offenen Ganztag betreut. Die offene Ganztagsschule an Mittelschulen ist seit langem bedarfsgerecht flächendeckend ausgebaut. An 29 Standorten wird für 54 Gruppen der offene Ganztag angeboten. An sieben Förderzentren wird 17 Gruppen die Betreuung im offenen Ganztag ermöglicht.
Mittagsbetreuung an Grund- und Mittelschulen
Die Mittagsbetreuung ist ein sozial- und freizeitpädagogisches Angebot an Schulen, das Kinder im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht betreut. Die Länge der Betreuungszeit und das inhaltliche Angebot obliegen dabei jedem einzelnen Träger vor Ort. Je nach Länge des Angebots ist ein gemeinsames Mittagessen Bestandteil der Mittagsbetreuung.Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der einzelnen Mittagsbetreuungen richten sich meist nach dem Bedarf der Eltern vor Ort. Dabei wird zwischen der Mittagsbetreuung bis etwa 14 Uhr, der verlängerten Mittagsbetreuung bis mindestens 15.30 Uhr und der verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhtem Förderbedarf bis mindestens 16 Uhr unterschieden.
Ferienbetreuung
Eine Ferienbetreuung kann je nach Konzept des Trägers und Bedarf am Schulstandort von der Mittagsbetreuung angeboten werden.
Kosten
Die Kosten für die Mittagsbetreuung legt der Träger, je nach Angebot und Betreuungszeitraum, selbstständig fest.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim jeweiligen Träger der Mittagsbetreuung.
An 132 Grund- und Mittelschulen können die Mittagsbetreuungen 835 Gruppen, davon 206 bis 14.30 Uhr, 260 bis 15.30 Uhr und 369 bis 16 Uhr, ein Ganztagsangebot ermöglichen.
Tagesheime
Der Besuch des Tagesheims schließt direkt an den Unterricht an. Das Tagesheim befindet sich in der jeweils zuständigen Sprengelschule. Das Betreuungsangebot wird durch pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte umgesetzt.
Tagesheimgruppen werden in der Regel nach Klassenstufen gebildet. Das ermöglicht eine besonders intensive Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal.
Eine gesunde Mittagsverpflegung im Gruppenverband oder in einem offenen Restaurantbetrieb stellt einen wichtigen Bestandteil der Betreuung im Tagesheim dar.
Neben der angeleiteten Erledigung der Hausaufgaben finden verschiedenste freizeitpädagogische Angebote im Rahmen des Tagesheims statt. Dabei setzt jedes Tagesheim individuelle Schwerpunkte, die sich an den Rahmenbedingungen des Standortes, den Lern- und Entwicklungsberei-chen des Bayerischen Bildungs- und Entwicklungsplans (BEP) und den Interessen der Kinder orientieren. Zudem halten sich die pädagogischen Fachkräfte an die verbindlich vereinbarten Basisstandards. So werden für die Kinder bestmögliche Voraussetzungen für ihre Entwicklung geschaffen.
Eine besondere Form der Kooperation zwischen der Grundschule und dem Tagesheim ist die Innovative Projektschule: Unterrichts-, Übungs- und Freizeitangebote sind im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule auf den Vormittag und Nachmittag verteilt.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Tagesheims sind im Hauskonzept geregelt. Wenn keine anderweitige Regelung getroffen ist, sind die Tagesheime bis 17.30 Uhr, freitags bis 16.30 Uhr geöffnet.
Wird nachgewiesen, dass mehrere Kinder Bedarf an verlängerten Öffnungszeiten haben, kann die Einrichtung von 7 bis 8 Uhr und am Abend bis 18 Uhr, freitags bis 17 Uhr, geöffnet werden.
Ferienbetreuung
In den Schulferien ist das Tagesheim von 7.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bei von den Eltern geltend gemachtem Bedarf kann die Einrichtung in den Ferien bereits ab 7 Uhr geöffnet werden bzw. bis 17.30 Uhr geöffnet bleiben.
Lediglich an drei Wochen im Jahr, darunter mindestens 2 Wochen in den Sommerferien, bleibt die Einrichtung geschlossen.
Kosten
Die monatlichen Betreuungskosten für einen Platz im Tagesheim hängen von den Buchungszeiten und dem Einkommen der Erziehungsberechtigten ab und liegen zwischen 0 Euro und 166 Euro.
Zusätzlich fallen monatliche Kosten in Höhe von 79 Euro für das Mittagessen und Getränke an.
Anmeldung
Der Antrag auf Aufnahme kann über den kita finder+ sowie an der jeweiligen Einrichtung bis zum Tag der Schuleinschreibung des betreffenden Einschulungsjahres gestellt werden.Anträge, die nach dem Tag der Schuleinschreibung eingehen, müssen laut Satzung über den Besuch der Tagesheime der Landeshauptstadt München vom 31.7.2006 bei der Platzvergabe nachrangig behandelt werden.
Im Schuljahr 2018/2019 können an 42 Tagesheimen 246 Klassen das Ganztagsangebot nutzen; an 14 Standorten wird die Innovative Projektschule (IPS) angeboten.
Horte
Horte richten ihr Angebot an Schulkinder altersgemischt von der 1. bis zur 4. Klasse. In manchen Horten können Kinder auch noch nach Abschluss der 4. Klasse betreut werden. Ein Hort ist entweder im Schulgebäude oder schulnah in einem eigenen Gebäude untergebracht. Horte haben den gesetzlichen Auftrag zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung.
Nach Möglichkeit werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gebildet, erzogen und betreut. Soziale Integration wird gefördert.
Die Kooperation mit den Schulen ist ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den Horten. Das pädagogische Personal steht mit den Lehrkräften kontinuierlich in Kontakt.
In den Horten wird den Kindern ein Mittagessen angeboten. Besondere gesundheitliche und kulturelle Bedürfnisse der Kinder werden so weit wie möglich berücksichtigt.
Horte kooperieren mit den örtlichen sozialen Diensten, z.B. mit den Sozialbürgerhäusern oder den Erziehungsberatungsstellen. So können sie Unterstützungsangebote für die Eltern vermitteln, z.B. zur Prävention von Entwicklungsrisiken. Um ihren gesetzlichen Auftrag zum Kinderschutz zu erfüllen, arbeiten die Horte bei Bedarf mit den entsprechenden Stellen im Jugendamt zusammen.
Öffnungszeiten
Sofern nicht im Hauskonzept des jeweiligen Horts anderweitige Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Öffnungszeiten in städtischen Horten sowie in Einrichtungen mit Trägerschaftsvertrag: In der Schulzeit von Montag bis Freitag 11 Uhr bis 17.15 Uhr, in der Ferienzeit von Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr. Bei von den Eltern geltend gemachtem Bedarf kann die Einrichtung während der Schulzeit bis spätestens 18 Uhr, während derFerienzeit frühestens ab 7.30 Uhr und spätestens bis 18 Uhr geöffnet sein.
Ferienbetreuung
Horte sind auch in den Schulferien geöffnet (siehe oben „Öffnungszeiten“). Schließzeiten werden mit dem Elternbeirat abgestimmt und den Eltern frühzeitig bekannt gegeben.
Kosten
Der Hortbesuch ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Ab 1.9.2019 gelten in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung geänderte (niedrigere) Gebührensätze, die für den Besuch städtischer Horte und für Horte mit Trägerschaftsvertrag sowie für Horte, die an der Münchner Förderformel teilnehmen, gelten.
Anmeldung
Die Anmeldung in den Horten erfolgt entweder über den kita finder+ oder unmittelbar im jeweiligen Hort. Die Vergabe der Plätze richtet sich in den städtischen Einrichtungen und in den Einrichtungen mit Trägerschaftsvertrag nach den Regelungen der Kindertageseinrichtungssatzung. Alle Horte bzw. Einrichtungen, die am kita finder+ teilnehmen, dürfen ihre Plätze für das im September beginnende Kindertageseinrichtungsjahr erst nach dem jährlich neu festgelegten Stichtag im Frühjahr (in diesem Jahr der 3.4.2019) vergeben. Alle bis einschließlich diesem Stichtag eingegangenen Anmeldungen gelten als gleichzeitig eingegangen. Nach diesem Stichtag eingegangene Anmeldungen werden nachrangig berücksichtigt.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Aktuell sieht der Koalitionsvertrag auf Bundesebene einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor, der mit Wirkung ab 2025 eingeführt werden soll. Die Ausgestaltung soll auf Basis des SGB VIII erfolgen. Details werden derzeit noch erarbeitet.
Vor diesem Hintergrund hat das Referat für Bildung und Sport konzeptionelle Überlegungen angestellt, wie die Ganztagsbildung und -betreuung für alle Beteiligten zukunftsorientiert und nachhaltig weiter verbessert werden kann und ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMuK) in den Dialog getreten.
Seitens des Freistaats wird ebenfalls ein flächendeckender und bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsangeboten als ein vorrangiges Ziel gesehen.Im Ergebnis führte der Dialog dazu, dass sich das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München und die Ministerien darauf verständigt haben, ein Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ an Münchner Grundschulen durchzuführen. Ein wesentliches Merkmal des Modells ist, dass für die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern dieser Modellgrundschulen eine Ganztagsplatzgarantie gegeben werden kann.
Das Referat für Bildung und Sport misst dem rhythmisierten (gebundenen) Ganztagsangebot im Rahmen des Modellprojekts Kooperative Ganztagsbildung weiterhin große Bedeutung zu. Der bisherige Ausbau soll weitergeführt und durch eine verlässliche Rand- und Ferienzeitenbetreuung aufgewertet werden. Gerade in letzter Zeit kamen vermehrt gebundene Ganztagsklassen nicht mehr zu Stande, da Eltern ihre Kinder wegen fehlender Rand- und Ferienzeitenbetreuung in zu geringer Zahl anmeldeten. Das Modellprojekt bietet somit einen förderlichen Rahmen für die notwendige Weiterentwicklung und den Ausbau des Angebotes in der rhythmisierten Variante.
Die Teilnahme an der Kooperativen Ganztagsbildung ist freiwillig. Die Eltern können sich zwischen zwei Varianten entscheiden:
Flexible Variante
Die flexible Variante wird mit dem Vormittagsunterricht kombiniert. Sie bietet bis maximal 18 Uhr (auch in den Ferien) die Betreuung in klassenübergreifenden Gruppen inklusive Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung sowie vielfältige pädagogische Angebote.
Rhythmisierte Variante
Die rhythmisierte Variante wird mit dem Unterricht in der Ganztagsklasse kombiniert. Sie bietet ebenso wie die flexible Variante eine Betreuung bis maximal 18 Uhr (auch in den Ferien).
Wie lange und an welchen Tagen das Kind betreut wird, können die Eltern frei wählen. Sie legen dies zu Schuljahresbeginn fest.
Welche Gebühren fallen für die Eltern an?
Neben den Kosten für das Mittagessen fallen Elternbeiträge für die zusätzlich nach Unterrichtsende gebuchten Zeiten an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Länge der gebuchten Betreuungszeit. Bei der rhythmisierten Variante sind die Elterngebühren geringer, da sich im Anschluss an die längere Unterrichtszeit geringere Betreuungszeiten ergeben. DerBesuch des Unterrichts allein in der rhythmisierten Ganztagsklassen ist wie bisher kostenfrei.
Im Schuljahr 2018/19 gab es die Kooperative Ganztagsbildung an einer Grundschule, im aktuellen Schuljahr wurde das Angebot im Rahmen des Modellversuchs auf neun weitere Grundschulen ausgeweitet.
Für weitere Details verweise ich auf die in jüngster Vergangenheit gefassten Beschlüsse zu diesem Thema (Beschlüsse Nrn. 14-20/V 11225 vom 10./25.4.2018, 14-20/V 12811 vom 10./24.10.2018, 14-20/V 14058 vom 26.3./10.4.2019).
Das Referat für Bildung und Sport wird die Entwicklung der Ganztagsbetreuung weiterhin vorantreiben und gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und allen anderen Beteiligten bedarfsgerecht ausbauen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.