Portal muenchen.de – Freundschaftspreise für Wiesnwirte?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 2.9.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Portal muenchen.de Betriebs-GmbH & Co. KG betreibt die Webseite muenchen.de unter dem Motto ‚Das offizielle Stadtportal‘ und stellt laut Impressum einen ‚Service der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH‘ dar. Ein wesentliches Thema (gerade hochaktuell!) auf muenchen.de ist das Oktoberfest – mit Bildern, Videos etc. zum Aufbau des größten Volkfestes der Welt. Nach unseren Informationen soll die Gesellschaft aber auch die Webseiten einiger großer Wiesnwirte betreiben/ betreuen. Haben diese Geschäftsbeziehungen ein ‚Gschmäckle‘?“
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen auf Grundlage einer Stellungnahme der Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Gehört zum Geschäftsmodell der Portal muenchen.de Betriebs-GmbH & Co. KG die Erstellung und/oder Betreuung von externen Webseiten? Wenn ja, zählen auch Wiesnwirte zu den Kunden der GmbH?
Antwort:
Die Erstellung und Betreuung externer Webseiten gehört zum Geschäftsmodell der Portalgesellschaft. Dieses Geschäftsfeld ist auch durch den Gesellschaftsvertrag der Portalgesellschaft gedeckt. Die Portalgesellschaft betreut für die Wiesnwirte keine Webseite.
Frage 2:
Können sich die Besitzer der Webseiten Zugang zu exklusiven Informationen, Bildmaterial etc. „einkaufen“, den nur eine städtische Firma bieten kann und entstehen dabei Vorteile, die andere Webagenturen nicht bieten können?
Antwort:
Nein.Frage 3:
Werden die Leistungen der Portal GmbH zu marktüblichen Preisen erstellt? Gibt es „Freundschaftspreise“ für Wiesnwirte?
Antwort:
Die Leistungen werden zu marktüblichen Preisen erstellt. Es gibt keine Freundschaftspreise für Wiesnwirte.
Frage 4:
Gibt es bzw. könnte es Interessenskonflikte geben durch die Verquickungen einer städtischen Tochterfirma mit Wiesnwirten, deren Zulassungen von der Landeshauptstadt gewährt werden?
Antwort:
Die Stadt lässt die Beschicker der Wiesn im Rahmen eines geregelten Verfahrens zu. Städtischen Tochterfirmen bleibt es naturgemäß unbenommen, mit den auf diese Weise zugelassenen Wirtinnen und Wirten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu kooperieren.