Möglichkeiten zur Unterstützung durch Stiftungsmittel bekannt machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 9.5.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Sie beantragen, dass die städtische Verwaltung Mittel und Wege erarbeitet, um bedürftige Münchnerinnen und Münchner mit Informationen zu versorgen, welche finanzielle Unterstützung durch Stiftungen in ihrer jeweiligen Notlage zu Gute kommen könnte und wie diese Unterstützung schnell und unbürokratisch die Adressaten erreichen kann.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Seit über 800 Jahren betreut die Landeshauptstadt München Stiftungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. 179 Stiftungen mit sozialer Zweckbindung zeugen von einem hohen sozialen Engagement der Münchnerinnen und Münchner und von einem großen Vertrauen in ihre Stadt. Die Stiftungen helfen bedürftigen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, älteren, kranken und obdachlosen Menschen, ebenso wie Menschen mit Behinderungen, Studierenden, Künstlerinnen und Künstlern.
Neben der juristischen Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter, der professionellen Nachlassabwicklung und dem kompetenten Stiftungsmanagement liegt der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit auf der Unterstützung von Einzelpersonen in besonderen Notsituationen und der Förderung steuerbegünstigter sozialer Einrichtungen in München.
Im Jahr 2018 wurden Mittel in Höhe von über 4 Millionen Euro für die verschiedenen sozialen Stiftungszwecke ausgeschüttet. In München lebende sozial benachteiligte Menschen in Not erhielten fast 2,4 Millionen Euro in Form von Einzelfallhilfen. Hier konnten über 3.500 Haushalte bzw. fast 6.800 Personen in besonderen Notsituationen unterstützt werden.
Durch 222 Zuschüsse mit sozialer Zielsetzung wurden steuerbegünstigte Münchner Einrichtungen mit einem Gesamtvolumen von über 1,6 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich wurden über 3,3 Millionen Euro für den Betrieb und Unterhalt der Stiftungszweckbetriebe ausgegeben.Die Antragstellung für die Einzelfallbeihilfen läuft in der Regel über die jeweils zuständigen Sozialbürgerhäuser. In Einzelfällen können auch Anträge bei ausgewählten Kooperationspartnern, wie zum Beispiel den Alten- und Service-Zentren, aufgenommen werden. Hier findet eine Beratung statt und der Antrag wird dann an die Stiftungsverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet. Eine vollständig unbürokratische Hilfe ist leider nicht möglich, da die Antragstellerinnen und Antragsteller die Voraussetzungen des Stiftungs- und Steuerrechts erfüllen müssen, um eine Hilfe erhalten zu können. Diese Vorgaben werden in besagtem Antrag abgefragt.
Die Bekanntmachung der Möglichkeit einer Antragstellung erfolgt über verschiedene Medien, wie zum Beispiel im Internetauftritt der Stiftungsverwaltung sowie in der Broschüre „Günstiger leben in München“. Des Weiteren wird in regelmäßigen Abständen in der Tagespresse über die Stiftungsverwaltung berichtet.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.