München wächst und damit auch die Herausforderungen für die Stadtplanung. Die Themenfelder sind vielfältig. Neben der Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssen Freiräume weiterentwickelt oder zukunftsgerechte Modelle für Mobilität erarbeitet werden. Für eine Reihe von Projekten hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung jetzt die Personal- und Sachmittel gebilligt – vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung. Unter den Projekten sind unter anderem:
Neues Stadtquartier auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne
Auf dem 48 Hektar großen Gelände soll ein neues Stadtquartier für bis zu 15.000 Menschen einschließlich der erforderlichen sozialen Infrastruktur sowie ergänzender Nutzungen entstehen. Im Zuge der Bauleitplanung wurde hier erstmals in größerem Umfang in München die Gebietskategorie der „Urbanen Gebiete“ gemäß Baunutzungsverordnung angewendet. Für die Realisierung soll ein Quartiers- und Gewerbeflächenmanagement eingerichtet werden. Im Sinne eines nachhaltigen Stadtquartiers wird ein Nahmobilitätsmanagement etabliert. Zudem soll ein individuelles Kommunikationskonzept die Entwicklung begleiten und helfen, Identitäten und Nachbarschaften aufzubauen. Eine für die Entwicklung eingesetzte Beratungsgruppe soll die städtebauliche Qualität der Bebauung sichern. Als „mustergültiges Urbanes Gebiet“ ist die Bayernkaserne ein Premiumprojekt des Städtebaus in Deutschland und soll im Förderprogramm des Bundes berücksichtigt werden.
Mieter schützen: Erhaltungssatzungen weiterentwickeln
Die Erhaltungssatzungen, die bestehende Wohnungen vor Umwandlungen und Luxussanierungen schützen, entwickeln sich weiter, auch in ihrer Zahl. Zudem hat die Zahl der Vorkäufe in Erhaltungssatzungsgebieten zugenommen. Das Vorkaufsrecht wird zugunsten der städtischen Wohnungsgesellschaften ausgeübt. Das im Referat für Stadtplanung und Bauordnung angesiedelte Beteiligungsmanagement begleitet die Vorkaufsrechtsfälle.
Gartenstädte – Erhalt des Charakters und bauliche Entwicklung
Auf Basis der positiven Ergebnisse der bereits sechs abgeschlossenen Rahmenplanungen für die Gartenstädte in den Stadtbezirken Pasing, Harlaching, Trudering, Großhadern, Ramersdorf und Laim werden weitere Rahmenplanungen in enger Abstimmung mit der örtlichen Politik und den Gartenstadtinitiativen erarbeitet. Im Weiteren wird die Stadtgestalt, insbesondere in ihrer städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung, stärker in den Blick genommen. Für den Schutz von prägenden und herausgehobenen Stadtquartieren wird daher der Erlass von Erhaltungssatzungen ins Auge gefasst. Schließlich wird in begründeten Einzelfällen, in denen das Steuerungsinstrument der Rahmenplanung an seiner Grenzen stößt, die Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen geprüft.
Weitere Umsetzung der Konzeption „Freiraum M 2030“
Die langfristige Freiraumentwicklung Münchens soll auf strategischer, konzeptioneller und operativer Ebene gestärkt werden. Hierzu wird eine eigenständige Leitlinie „Freiraum“ entwickelt, die aufbauend auf dem Konzeptgutachten Freiraum M 2030 Ziele, Strategien, Leitprojekte und Maßnahmen unter Beteiligung der anderen Referate und der Öffentlichkeit profiliert und weiter entwickelt. Um die Freiraumqualität gerade in den dichten Stadtquartieren künftig verstärkt zu entwickeln und auch neue Freiräume zu erschließen, bieten Freiraumquartierskonzepte eine wesentliche Planungsgrundlage, die begleitet von innovativen Ideen und experimentellen Formaten auch der Öffentlichkeit vermittelt werden. Über die Städtebauförderung können außerdem auf operativer Ebene Fördermittel eingesetzt werden.
Finanzierungsbeschluss Autofreie Altstadt
München verfolgt das Ziel, den Autoverkehr in der Altstadt zugunsten von mehr Fuß- und Radverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und mehr Aufenthaltsqualität zu reduzieren. Mit einer zusätzlichen Personalstelle kann das Referat für Stadtplanung und Bauordnung neue verkehrliche Erschließungskonzepte erarbeiten, um den Fuß- und Radverkehr zu stärken, den Logistikverkehr effizienter zu gestalten und die Erreichbarkeit der Altstadt für mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Einbindung der Öffentlichkeit.
Nahmobiliätspauschale: Beschleunigte Planung
Die Nahmobilitätspauschale (Pauschale für Investitionen zur Förderung und Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur) soll sich von bisher 10 Millionen auf zukünftig 25 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Um die damit einhergehenden zusätzlichen Maßnahmen erarbeiten und realisieren zu können, ist in der Abteilung Verkehrsplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung mehr Personal erforderlich.
Erarbeitung des Mobilitätsplans
München steht vor großen Herausforderungen, auch bei der Mobilität. Deshalb wird der Verkehrsentwicklungsplan fortgeschrieben und zu einem „Mobilitätsplan für München“ weiterentwickelt. In diesem werden unter anderem auch die rasante Entwicklung neuer Technologien und die Digitalisierung berücksichtigt. Der Fortschreibungsprozess ist sehr komplex, auf Dauer angelegt und erfordert die Einbindung verschiedener Akteure.
Optimierung der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Gut aufbereitete, bürgernahe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Planungen werden immer wichtiger. Auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtplanung gewinnt immer mehr an Gewicht. In diesem Zusammenhang werden in den nächsten Jahren noch mehr Aufgaben auf das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zukommen, etwa durch den verstärkten Einsatz neuer Medien.