Mehrweg in die Mittagspause: Konzept zur Vermeidung von Einweg-Take-Away-Verpackungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Sebastian Schall und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 17.12.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats-Mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft des Eigenbetriebes, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist deshalb rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.12.2018, der im Folgenden nochmals dargestellt wird, teile ich Ihnen Folgendes mit:
[italic]„1. Das Kommunalreferat bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird beauftragt, in allen neuen Miet- und Pachtverträgen in den von ihr verwalteten städtischen Immobilien mit entsprechenden Betriebs- bzw. Verkaufsstätten, den Einsatz von Einweg-Take-Away-Verpackungen (Plastik, Aluminium, Styropor, etc.) zu untersagen.
2. Der AWM wird beauftragt, eine stadtweite Kampagne mit dem Schwerpunktthema Pfandboxen analog ReCup bei Coffee-to-go-Bechern durchzuführen.[/italic]
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in allen betroffenen Bereichen das Thema Verbot/Ersatz von Einweg-Take-Away-Verpackungen umzusetzen (Vorreiterfunktion, Glaubwürdigkeit).
4. Die Stadt wirkt über ihre zuständigen Beteiligungsreferate auf ihre Gesellschaften ein (z. B. SWM), auch in ihren Bereichen Einweg-Take-Away-Verpackungen zu vermeiden bzw. auszuschließen.“ Sie begründen Ihren Antrag damit, die Münchner Bürgerinnen und Bürger für das Thema Abfallvermeidung zu sensibilisieren und zum dauerhaften Mitmachen (z. B. durch die Nutzung von Mehrweg-Pfand-Behältern) zu motivieren. Dazu soll bei der Münchner Bürgerschaft eine Bewusstseins- bzw. im Idealfall eine Verhaltensveränderung in Sachen Abfallvermeidung bewirkt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag per Brief zu beantworten.
zu 1.
Im Rahmen der Abfallvermeidungskampagne des AWM zu Cofee-to-go-Einwegbechern Ende 2017 wurde bei der Neuvergabe von Miet- und Pachtverträgen durch das Kommunalreferat das Einwegverbot (wieder) explizit als Vertragsklausel aufgenommen. Dieses Einwegverbot beinhaltet nicht nur den Einsatz von Einwegbechern, sondern eine generelle Untersagung von Einweg-Take-Away-Verpackungen.
zu 2. und 3.
Im Frühjahr 2019 startete die Münchner Umweltinitiative rehab republic mit der Aktion „Einmal ohne, bitte“. Diese Aktion „bewirbt“ Betriebe, die es Kunden ermöglichen, ihre Einkäufe in selbst mitgebrachten Transportgefäßen mitzunehmen. Mittlerweile nehmen daran mehr als 320 Geschäfte teil, darunter auch solche, die Take-Away-Essen verkaufen. Die Bewerbung erfolgt über Aufkleber an den Geschäften und über die Aktionswebseite. Der AWM hat diese Idee von Anfang an unterstützt:
-Auftaktpressekonferenz am 14.02.2019 auf dem Viktualienmarkt mit Kommunalreferentin Kristina Frank und Umweltreferentin Stephanie Jacobs
-Bewerbung der Aktion über diverse Onlineaktivitäten des AWM (Webseite, Social Media)
-Im Rahmen einer sehr umfangreichen, stadtweiten Abfallvermeidungskampagne im Herbst 2019 gegen Plastikverpackungen wird der AWM
diese Aktion in alle Werbematerialien (Fahrzeugplakate, Plakatwände, Flyer, Online) einbauen.
Eine eigene Kampagne (sowohl extern als auch stadtintern) gegen Take- Away-Verpackungen analog zur Einwegbecherkampagne ist momentan
leider nicht möglich, da es derzeit kein bewerbbares Mehrwegsystem für Pfandboxen (vergleichbar mit Recup-Bechern) als Alternative gibt. Das Unternehmen RECUP hat 2019 ein Mehrwegsystem für Take-Away-Essen namens „Rebowl“ in München und Regensburg getestet und wertet diesen Versuch derzeit aus.
Auch andere Anbieter mit ihren Produkten stehen in den Startlöchern, aber über Testphasen hinaus gibt es derzeit noch keine Mehrwegalternativen, die insbesondere die hygienischen Anforderungen erfüllen oder für die gastronomischen Betriebe praktikabel sind. Im Vergleich zu den Mehrwegbechern ist ein System für Mehrwegessenspfandboxen wesentlich komplexer (z. B. Größe, Hygiene, Transportfähigkeit, Kratzfestigkeit, Anschaffungskosten etc.). Das wurde dem AWM im Frühjahr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA (Kreisstelle München) auf Anfrage mitgeteilt. Beim DEHOGA Bayern wird das Thema allerdings weiterhin intensiv diskutiert auch angesichts des anstehenden Verbots für Take-Away-Verpackungen im Rahmen einer europäischen Richtlinie. Über weitere Entwicklungen zu diesem Thema findenim November 2019 Gespräche zwischen dem DEHOGA Bayern und der Werkleitung des AWM statt.
Bei Gesprächen mit den Münchner Innenstadtwirten stellte sich heraus, dass Pfandboxen dort kein Thema sind, da es hierzu praktisch keinerlei Bedarf gibt.
zu 4.
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften wurden nicht (wie beim Thema Coffee-to-go-Einwegbecher) zu diesem Thema abgefragt, da Pfandgefäße für Mittagessen bei diesen entweder nicht relevant sind (z. B. Tierpark, Sparkasse) oder aufgrund der beengten Verhältnisse (z. B. U-Bahn-Kioske der SWM) nicht umsetzbar sind.
Das Studentenwerk München teilte mit, dass Essen fast ausschließlich zum Verzehr vor Ort und Essen zum Mitnehmen nur in Ausnahmefällen (z. B. Sanierungen) angeboten wird. Salate können in mitgebrachten oder vor Ort gekauften Verpackungen mitgenommen werden, aber auch dieses „Take-away-Angebot“ wird kaum genutzt.
Im Herbst 2019 wird der Lebensmittelverband Deutschland Hygienerichtlinien veröffentlichen, in denen dargestellt wird, wie Lebensmittelgeschäfte und Gaststätten mit mitgebrachten Behältnissen (eigene oder Pfandboxen) hygienerechtlich einwandfrei umgehen können (analog zu einer bereits veröffentlichten Richtlinie zu mitgebrachten Coffee-to-go-Bechern). Auch das wird zu einer größeren Akzeptanz von derartigen Gefäßen bei den entsprechenden Geschäften führen, da es gegenseitig noch oft große Unsicherheiten bezüglich der geltenden Hygienevorschriften gibt.
Der AWM wird die Entwicklungen auf dem Markt weiter beobachten, aber auch weiterhin über stadtweite Informationskampagnen die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Abfallvermeidung sensibilisieren, insbesondere im Hinblick auf Essens-, Getränke- und sonstige Einwegverpackungen. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.