Keine Ausweitung des Ladenschlussgesetzes
-
Rathaus Umschau 220 / 2019, veröffentlicht am 19.11.2019
Keine Ausweitung des Ladenschlussgesetzes
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 10.4.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrem Antrag vom 10.4.2019 beantragen Sie, dass der Oberbürgermeister sich über den Bayerischen Städtetag dafür einsetzt, dass das Ladenschlussgesetz nicht geändert wird und insbesondere die Regelungen zur Sonntagsöffnung nicht ausgeweitet werden.
Als Begründung zu Ihrem Antrag führen Sie an:
„Im Grundgesetz sind Sonn- und Feiertage als ‚Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung‘ geschützt. Ausnahmen für bestimmte Branchen sind strikt geregelt.
Die Liberalisierung und damit einhergehend die Ausweitung des Ladenschlussgesetzes hat in anderen Bundesländern weder zu einer Steigerung des Umsatzes noch zur Mehrung von Arbeitsplätzen im Handel geführt. Die Beschäftigungsstruktur des Einzelhandels hat sich jedoch stark zum Nachteil verändert, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu. Ungünstige Arbeitszeiten und schlechte Arbeitsbedingungen insgesamt führen zu massiven Schwierigkeiten bei der Personalsuche und der Nachwuchsgewinnung in der gesamten Branche. Besonders zu leiden unter der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und der Einführung von verkaufsoffenen Sonntagen hätten mittelständische und inhabergeführte Betriebe, die kaum mit den großen internationalen Handelsketten mithalten können.
Ruhephasen, die der Erholung dienen, in denen Familien gemeinsame Zeit verbringen können und die Gelegenheit bieten für Hobby, Kultur und Ehrenamt sind wichtig für alle Arbeitnehmer und sollten nicht leichtfertig dem ‚immer mehr, immer öfter‘ des Non-Stop-Konsums geopfert werden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Am 2.5.2019 wurde von der FDP Fraktion im Bayerischen Landtag ein Gesetzentwurf für ein neues „Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten – BayLözG“ eingebracht, welches das bisherige Ladenschlussgesetz ablösen soll. Kernpunkt ist die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen von 0 bis 24 Uhr. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage sollen weitgehend unberührt bleiben.Eine endgültige Entscheidung wurde durch den Bayerischen Landtag bisher zwar noch nicht getroffen. Es ist aber sehr zweifelhaft, dass der Gesetzentwurf angenommen wird. In der Plenarsitzung am 5.6.2019 haben alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen vorab bekundet, dass die derzeit geltenden ladenschlussrechtlichen Regelungen ausreichend seien und beibehalten werden sollen.
Eine Änderung des Ladenschlussgesetzes dürfte somit nicht zu erwarten sein.
Der Oberbürgermeister ist überzeugt, dass der Bayerische Landtag in dieser Angelegenheit zu einer für die Bürgerinnen und Bürger tragbaren Entscheidung gelangt und sieht daher keine Veranlassung zu einer Einflussnahme seitens des Städtetages.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.