Testrennen für Radrennsport
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 26.7.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 26.7.2018 haben Sie den o. g. Antrag gestellt und konkret beantragt:
„Die Landeshauptstadt München ermöglicht auf öffentlichen Wegen einen Rundparkour neben der Allianz-Arena für zwei Testrennen des Bayern Rundfahrt e.V.. Diese Rennradrennen sollen dazu dienen, herauszufinden, ob ein solches Angebot Anklang in der Bevölkerung und bei den Vereinen findet. In diesem Zusammenhang ist abzuklären, in welchem Umfang Absperrungen erforderlich sind.“
Zur Begründung Ihres Antrages tragen Sie Folgendes vor:
„In München ist ein breites Spektrum an Sportangeboten vorhanden. Je- doch finden sich im Bereich des Rad(-renn)sports nur begrenzte Möglichkeiten für die BürgerInnen und dabei vor allem der Jugend, dem Rad(-renn) sport sicher, dauerhaft und professionell nachzugehen. Öffentliche Straßen und Wege bieten nur bedingt die Möglichkeit, diesen temporeichen Sport auszuüben. Die Beschaffenheit der öffentlichen Straßen und das hohe Verkehrsaufkommen durch Fahrzeuge, PassantInnen und andere langsamere FahrradfahrerInnen erhöht das Unfallrisiko und fördert riskante Überholmanöver.
Durch eine eigene Trainingsstrecke könnte eine geeignete Umgebung geschaffen werden, bei der eine sichere Ausübung des Sportes umsetzbar ist, ohne andere VerkehrsteilnehmerInnen zu gefährden oder selbst einem erhöhten Risiko eines Unfalls ausgesetzt zu werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Errichtung eines Rundparcours auf öffentlichen Wegen neben der Allianz-Arena. Das Kreisverwaltungsreferat entscheidet über diese Testrennen als Sicherheitsbehörde im Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag auf dem Schriftwege wie folgt zu beantworten:Der Gegenstand dieses Stadtratsantrags, zwei Testrennen des Bayern Rundfahrt e.V. auf öffentlichen Wegen zu ermöglichen, hat sich zeitlich überholt. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben am 12.12.2018 einen weiteren Antrag bzgl. der Errichtung einer nun dauerhaften Trainingsstrecke gestellt, vgl. Antrag-Nummer: 14-20/A 04773. Konkret wird in diesem Antrag beantragt:
„Die Landeshauptstadt München prüft, wie im Münchner Norden für die Münchner Radsportvereine am Fröttmaninger Berg (Kurt-Landauer-Weg) eine Trainingsstrecke für die Nachwuchs-Straßen-RadfahrerInnen auf dem Kurs zur A9 südwärts – Brücke über der A9/Lottlisa-Behling-Weg – Kurt- Landauer Weg und eine Mountainbike-Strecke geschaffen werden kann. Die Straßenstrecke soll für Trainingsrennen jeden 2. Donnerstag in der Zeit von April bis Juli (18 bis 21 Uhr) gesperrt werden und die MTB-Strecke als eine feste Strecke, auf der jederzeit gefahren werden kann, eingerichtet werden.“
Auch auf telefonische Nachfrage des Kreisverwaltungsreferats, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (KVR-VVB), hat der Vorsitzende des Bayern Rundfahrt e. V. geäußert, dass an den ursprünglich beantragten Testrennen kein Interesse mehr besteht und nunmehr die dauerhafte Errichtung eines Rundparcours begehrt wird.
Die Erlaubnisfähigkeit dieser dauerhaften Rundparcours ist der Beantwortung des Antrags vom 12.12.2018 vorbehalten und soll an dieser Stelle nicht vorweggenommen werden. Die Zuständigkeit im Rahmen der Beantwortung des Stadtratantrags liegt beim Referat für Bildung und Sport.
Hinsichtlich der Erlaubnisfähigkeit der ursprünglich beantragten zwei Testrennen ist Folgendes auszuführen:
Gemäß den Veranstaltungs-Richtlinien der Landeshauptstadt München sind Sportveranstaltungen zu folgenden Zwecken zulässig:
-zur Förderung der Gesundheit oder des Breitensports
-zur Steigerung der Attraktivität Münchens als Sportstadt
-zur Förderung des Leistungssports
Im Rahmen der Prüfung der Erlaubnisfähigkeit einer Sportveranstaltung ist eine Stellungnahme des Referates für Bildung und Sport einzuholen. Diese fordert das Kreisverwaltungsreferat an.Des Weiteren sehen die Veranstaltungs-Richtlinien folgende Vorgaben im Rahmen einer Sportveranstaltung vor:
-Die Erhebung von Startgeldern ist zulässig.
-Eintrittsgelder für die Zuschauerinnen bzw. Zuschauer sind unzulässig. -Haltverbote und Straßensperren können gestattet werden.
-Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund müssen für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich und öffentlich sein. Private Veranstaltungen und Feiern sind auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht zulässig.
Unabhängig vom nun nicht mehr vorhandenen Interesse des Bayern Rundfahrt e. V. kann das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates derzeit keine Prüfung vornehmen, weil für die Testrennen ein konkretes Konzept fehlt und eine abstrakt-generelle Prüfung unergiebig ist.
Sollte sich der Bayern Rundfahrt e. V. noch für die Durchführung von zwei Testrennen entscheiden, würde das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates nach Erhalt eines konkreten Antrags die Genehmigungsfähigkeit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen prüfen. Hierzu wäre auch ein Konzept für die Verkehrsführung und die Sperrung der Straßen seitens des Veranstalters einzureichen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.