„o‘pflanzt is!“ soll weiter die Stadt begrünen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Sabine Krieger, Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste), Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) und Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) vom 12.10.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil er für die Stadt keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lässt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Einer mit Schreiben vom 17.12.2018 beantragten Fristverlängerung bis Ende Februar 2019 zur Erledigung des Antrages Nr. 14-20/A 03473 wurde nicht widersprochen. Wir bitten die weitere Verzögerung zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 12.10.2017 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Im gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL und der Stadtratsgruppierungen DIE LINKE und ÖDP vom 12.10.2017 „‚o‘pflanzt is!‘ soll weiter die Stadt begrünen“ wird beantragt, die Stadt möge tatkräftig und kurzfristig die Suche nach einem Ersatzgrundstück für das Gemeinschaftsgartenprojekt „o‘pflanzt is!“ unterstützen und beim Freistaat um Aufschub bei der Freimachung des Geländes bitten. Zu diesem Antrag nehmen wir aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt Stellung:
Dem Gemeinschaftsgartenprojekt „o‘pflanzt is!“ wurde vom Freistaat Bayern im Jahre 2011 eine Fläche von ca. 3.200 m² an der Emma-Ihrer-Straße zur Zwischennutzung als Gemeinschaftsgarten zur Verfügung gestellt. Bereits damals war eine anderweitige Verwendung des Grundstücks absehbar, weshalb auch nur jeweils auf ein Jahr befristete Mietverträge angeschlossen wurden. Das Mietverhältnis wurde mit Ablauf des Jahres 2017 wegen Eigenbedarfs durch den Flächeneigentümer beendet. Im Laufe der siebenjährigen Nutzung des Grundstücks hat sich aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bei dem Verein eine gewisse Anspruchshaltung in Hinblick auf den Ortsbezug und die Größe eines etwaigen Ersatzgrundstückes herausgebildet.
Grundsätzlich steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Anliegen des Urbanen Gärtnerns positiv gegenüber. Obwohl das Referat für Stadtplanung und Bauordnung selbst über keine eigenen Flächen verfügt und deshalb nur vermittelnd tätig werden kann, hat es nach der Kündigung des Geländes für die Zwischennutzung entsprechende Schritte zur Unterstützung des Vereins, wie im Antrag gewünscht, unternommen.
In mehreren Telefonaten im Oktober und November 2017 mit der Initiatorin des Gemeinschaftsgartens wurden die Möglichkeiten nach Ersatzflächen erörtert. Dabei wurden Vorschläge sowohl vom Vorstand des Gemeinschaftsgartens als auch vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung überprüft.
In einem Gespräch am 4.12.2017 wurde seitens des Vorstands des Gemeinschaftsgartens der Wunsch nach einer Fläche ausschließlich im 9. Stadtbezirk und nach einem dauerhaften Mietvertrag geäußert, was eine Zwischennutzung ausschließt und die Suche nach einem geeigneten Standort erschwert.
Im Zusammenhang mit dem BA-Antrag Nr. 14-20/B 03891 vom 25.4.2017 („‚o‘pflanzt is!‘ – Neuer Standort in Neuhausen“), beantwortet mit Schreiben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 7.11.2017, wurden weitere Flächen, insbesondere im Umfeld des Olympiaparks überprüft. Dabei zeigte sich, dass vorhandene Flächen im Olympiapark nicht zur Verfügung stehen, da sie durch anderweitige Nutzungen belegt sind (z.B. Tollwood-Fläche an der Friedenskirche oder Parkplatz an der Montessorischule).
Die vom Verein favorisierte geplante Grünfläche im Kreativquartier („Kreativpark“) steht wegen der erforderlichen Nutzung als Baustelleneinrichtung während der Bauphase des Gründer- und Innovationszentrums und danach der Ertüchtigung der Kulturhallen als Zwischennutzung nicht zur Verfügung. Auch langfristig kann der Kreativpark nicht als Standort für den Verein zur Verfügung gestellt werden, da er als Öffentliche Grünfläche in Zusammenhang mit der im Kreativquartier geplanten dichten Wohnbebauung eine ursächliche Infrastruktur darstellt, zu deren Herstellung die Planungsbegünstigten (in diesem Fall die Stadtwerke München) im Städtebaulichen Vertrag verpflichtet werden. Allenfalls können im Rahmen des Zwischennutzungskonzeptes des Kreativlabors kleine, nicht eingezäunte Flächenoder mobile Pflanztröge zur Verfügung gestellt werden, sofern sie mit der Gesamtentwicklung des Quartiers in Einklang stehen.
Unter gewissen Umständen geeignet erscheint dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Fläche an der Arnulfstraße (Fl.Nr. 618/70 Gem. Neuhausen), die im Bebauungsplan Nr. 1902 als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist. Aufgrund bestehender Pachtverträge und einer starken Bodenkontaminierung ist die Umsetzung dieses Planungsziels derzeit noch nicht möglich. Die außerhalb der verpachteten Bereiche liegenden Teilflächen dieses Grundstücks sind aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung für eine Zwischennutzung als Gemeinschaftsgarten geeignet, wenn das Problem der Bodenkontaminierung bewältigt werden kann und wenn die Fläche für die Allgemeinheit zugänglich ist. Da das Referat für Gesundheit und Umwelt die Nutzung durch einen Gartenbauverein auf Grund der Altlastensituation weiterhin als bedenklich ansieht, müssten mit diesem im Vorfeld Bodenaustauschmaßnahmen abgestimmt werden. Dabei könnte seitens des Vereins geprüft werden, ob anstatt des Bodenaustausches auch vergleichbar wirksame Maßnahmen, z.B. Abdekkung der betroffenen Fläche oder Nutzung von Pflanzcontainern (wie sie auch beim Projekt der Prinzessinengärten in Berlin zum Einsatz kommen), denkbar sind.
Zu diesem Standortvorschlag liegt noch keine abschließende Stellungnahme des Vereins vor. Sofern von diesem konkretes Interesse an dieser Lösung besteht, müssten die weiteren Details mit dem Kommunalreferat abgestimmt werden.
Das Kommunalreferat erklärt hierzu, dass es Vertragsverhandlungen aufnehmen wird, wenn seitens des Vereins die Altlastenthematik mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt geklärt wurde und die Zugänglichkeit für die Allgemeinheit verbindlich zugesichert wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass dies nur eine temporäre Lösung sein kann, bis die öffentliche Grünfläche hergestellt wird.
Seitens des Kommunalreferats wurde zwischenzeitlich dem Verein das Flst. 698/0, Gem. Schwabing temporär zur Vermietung angeboten. Nach interner Abstimmung im Verein wurde das Angebot nicht angenommen. Weitere vom Kommunalreferat angebotene Flächen außerhalb des 9. Stadtbezirks werden vom Gemeinschaftsgarten abgelehnt.
Als Fazit lässt sich die Situation wie folgt zusammenfassen:
Im 9. Stadtbezirk Neuhausen – Nymphenburg ist es wegen der innenstadtnahen Lage, der hohen Flächenkonkurrenz, sowie anderweitigen Pla-nungsabsichten der Stadt äußerst schwierig für den Verein „o‘pflanzt is!“ geeignete Standorte zu finden, die in städtischem Eigentum sind. Seitens des Planungsreferates wurde ein Standortvorschlag an der Arnulfstraße zur Diskussion gestellt, für den eine weitere Abstimmung des Vereins mit dem Kommunalreferat erforderlich ist.
Dieses Schreiben ist mit dem Kommunalreferat abgestimmt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.