Welche Schäden hat das Festival „Taste of Munich“ im Englischen Garten und auf der Sportanlage Hirschanger verursacht?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 10.8.2017
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskunft zum Thema „Welche Schäden hat das Festival ‚Taste of Munich‘ im Englischen Garten und auf der Sportanlage Hirschanger verursacht?“.
Die späte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen.
Zunächst möchte ich Ihnen den Sachverhalt im Überblick darstellen, bevor ich zur Beantwortung Ihrer einzelnen Fragen komme.
Beim sogenannten „Taste Festival“ handelt es sich um ein weltbekanntes Restaurantfestival. Es wird in über 20 Metropolen (z.B. London, Paris, Sydney) erfolgreich umgesetzt. München sollte als regelmäßiger Veranstaltungsort hinzukommen. Die Idee dahinter war, die gehobene Gastronomie der breiten Öffentlichkeit in einer entspannten Atmosphäre sowie zu bezahlbaren Konditionen zugänglich zu machen. Dieses Konzept passt in die touristische Strategieoption „Genusskultur und Kulturgenuss“ der Landeshauptstadt München (LHM).
Auf der Suche nach einem geeigneten Standort waren die Verantwortlichen auf die Fläche des Freistaates Bayern an der Himmelreichstraße 5 gestoßen. Das Grundstück wurde durch das Kommunalreferat vom Freistaat Bayern als Schulsportanlage angemietet. Nach umfangreichen Verhandlungen konnte ein Vertrag zwischen dem Veranstalter IMG, dem Freistaat Bayern und der LHM abgeschlossen werden. Fotoaufnahmen und ein Übergabeprotokoll vom 26.7.2017 belegen, dass die Rasenflächen (Schulsportanlage) bereits zum Zeitpunkt der Übergabe in einem mitgenommenen Zustand waren (Senkungen und unebene Stellen im Rasen,
trockene Rasenstellen, fehlender Rasen, Mäusetunnel und Maulwurfshügel). Nach dem Ende der Veranstaltung „Taste of Munich“ fand eine Vielzahl an Vor-Ort-Terminen statt, um den Zustand zu begutachten und das weitere Vorgehen mit dem Veranstalter zu besprechen. Wie sich im Nachhinein herausstellte, wurde die Sportanlage bereits am 15.8.2017 durch das Indische Kulturfestival genutzt. Insofern bestand die Schwierigkeit, dass entstandene Schäden an der Sportanlage nicht eindeutig einer der beiden Veranstaltungen zugeordnet werden konnten.Bei künftigen Veranstaltungen dieser Art muss eine konkretere Aufgabenverteilung und eine intensivere Kommunikation/Abstimmung stattfinden.
Frage 1:
Wieso wurde die Veranstaltung „Taste of Munich“ mitten im Englischen Garten auf einer Sportanlage genehmigt?
Antwort:
Die Fläche im Englischen Garten (Schulsportanlage) wurde nach langer Suche als geeignetste Fläche angesehen. Die Lage im Englischen Garten wurde nicht per se als hinderlich wahrgenommen.
Frage 2:
Gab es Auflagen für den Betreiber des „Taste of Munich“ für den Aufbau und den Schutz der Grünflächen, der Sportanlage und der Bäume?
Antwort:
In Abstimmung mit dem Freistaat Bayern (vertreten durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung) wurden in den Vertrag entsprechende Regelungen für die Auf- und Abbauphase sowie für die Veranstaltungsdauer zum Schutz der Grünflächen und Bäume aufgenommen.
Frage 3:
Wenn ja, von wem?
Antwort:
Vgl. Antwort 2.
Frage 4:
Wurden sie kontrolliert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Verantwortliche des Freistaates Bayern waren regelmäßig vor Ort. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Kommunalreferat als Vertragsdienstleister für das Referat für Bildung und Sport und den Freistaat Bayern fungiert hat.
Eine regelmäßige Kontrolle der Flächen durch das Kommunalreferat war mangels Objektverantwortung nicht vorgesehen und hätte aufgrund nicht vorhandener Personalkapazitäten im Übrigen auch nicht erfolgen können.
Frage 5:
Wurde vereinbart, die Rasenfläche der Sportanlage zu schützen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Stadt aus der Zerstörung des Bodens?
Antwort:
Der Schutz der Rasenflächen wurde nicht explizit im Vertrag geregelt. Künftig werden bei ähnlichen Veranstaltungen auf vergleichbaren Örtlichkeiten vertragliche Regelungen zum Schutz der Rasenflächen aufgenommen. Die Veranstaltung wurde terminlich in die Sommerferien gelegt, damit der Rasen in diesem Zeitfenster nachwachsen konnte.
Frage 6:
Welche Maßnahmen muss der Veranstalter nach dem Abbau zur Wiederherstellung der Grün- und Sportflächen leisten?
Antwort:
Der Veranstalter hat im Nachgang in großen Bereichen Rollrasen zur Wiederherstellung der Flächen verlegen lassen, zudem wurde Rasensaat eingebracht. Die defekten Flächen auf der Tartanbahn wurden fachgerecht ausgebessert.
Frage 7:
Ist vertraglich vereinbart, dass der Veranstalter auch nachträglich für Folge- kosten (z.B. bei erst langfristig sichtbaren Schäden an den Bäumen oder dem Rasen) aufkommen muss?
Antwort:
Eine derartige Regelung wurde nicht getroffen und ist auch nicht üblich, da Schäden kurzfristig absehbar sind.
Frage 8:
Warum wurde der Bezirksausschuss nicht in die Planung des Events eingebunden?
Antwort:
Aufgrund der sehr engen zeitlichen Vorgaben und der leider sehr späten Beteiligung des Kommunalreferates in die Vertragsgestaltung wurde die Beteiligung des Bezirksausschusses nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München zum damaligen Zeitpunkt bedauerlicherweise übersehen. Hierfür bitten wir um Nachsicht.
Frage 9:
Wie bewertet das Referat für Bildung und Sport (RBS) den Zustand der Sportanlage Hirschanger vor und nach der Veranstaltung?
Antwort:
Das RBS hat hierzu folgendermaßen Stellung genommen:
„Der Zustand der Sportanlage wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin am 21.8.2017 mit dem Kommunalreferat, dem Referat für Bildung und Sport sowie dem Baureferat, Hauptabteilung Gartenbau und der IMG beurteilt und der Umfang der Schadensregulierung festgestellt.
Das Referat für Bildung und Sport hat auf eine unverzügliche Wiederherstellung der Rasenflächen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Betriebs für Schul- und Vereinssport bestanden.“
Frage 10:
Kann die Rasenfläche unverzüglich wiederhergestellt werden und die angesetzten Cricketspiele stattfinden?
Antwort:
Die Rasenfläche wurde, wie bereits bei Frage 6 beantwortet, unverzüglich wiederhergestellt. Einzelne Cricketspiele mussten jedoch während der Anwuchsphase des Rasens abgesagt werden.
Frage 11:
Wird es Beeinträchtigungen für den Schul- und Vereinssport geben?
Antwort:
Aufgrund der Witterung (Trockenheit) waren Schwierigkeiten beim Anwachsen der neu angesäten Rasenflächen nicht auszuschließen. Partielle kleine Sperrungen bestimmter Flächenanteile waren deshalb bis zur Regeneration notwendig.
Frage 12:
Wie wird sichergestellt, dass die Scherben auf der Rasenfläche entfernt werden, damit kein Verletzungsrisiko für die Sportlerinnen besteht?
Antwort:
Bei den diversen Ortsterminen konnten keine Glasscherben auf dem Sportgelände ausfindig gemacht werden. Es wurden lediglich ein paarbunte Dekosteine unklarer Herkunft (vermutlich Indisches Kulturfestival) gesichtet. Die Steine wurden eingesammelt und entsorgt.
Frage 13:
Wie bewertet die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser und Seen die Schäden im Englischen Garten, die durch die Auf- und Abbauarbeiten entstanden sind?
Antwort:
Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin am 28.2.2018 zwischen dem Kommunalreferat und Vertretern der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wurden dem Kommunalreferat erstmalig die dokumentierten Schäden zur Kenntnis gebracht. Es wurden mehrere Vertragsverletzungen außerhalb des Festgeländes angezeigt. Im Einzelnen handelt es sich um das Befahren der Wege mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Dies verursachte tiefe Spuren auf den Zufahrtswegen. Ferner fuhren PKWs auf das Gelände ein und parkten in Grünflächen. Es kam zu Schäden an Bäumen und einem Verkehrsschild durch Anfahren mit Fahrzeugen. Aufgrund der Vielzahl der Schäden hat die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Veranstalter wird überwacht.