Ab heute gilt im Förderprogramm Energieeinsparung (FES) eine neue Förderrichtlinie mit neuen Förderangeboten und verbesserten Förderkonditionen. Damit bietet die Landeshauptstadt München ihren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Gewerbetreibenden neue Anreize, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder die Nutzung erneuerbarer Energien am eigenen Gebäude umzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ziel der neuen Förderrichtlinie ist unter anderem, die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden in München durch insgesamt niederschwelligere Förderangebote zu steigern. Somit kann beispielsweise die Sanierung eines Gebäudes auf ein KfW-Effizienzhaus 100 mit bis zu 130 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden. Beratungsleistungen für die Sanierung können zusätzlich mit 80 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst werden.
Im Bereich Solarenergie wird – neben der bestehenden Förderung von thermischen Solaranlagen – eine attraktive Förderung von Photovoltaik-Anlagen sowie von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen neu eingeführt. Beratungs- und Planungsleistungen in diesem Bereich können ebenso bezuschusst werden.
Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Das FES ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Sanierungsrate von Wohn- und Gewerbegebäuden in München. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung unseres großen Ziels eines klimaneutralen Münchens im Jahr 2050. Mit der neuen FES-Richtlinie fördern wir nun auch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und ermöglichen unseren Bürgerinnen und Bürgern so eine niederschwellige Annäherung an das Thema Sanierung. Die Einführung von neuen Förderungen im Bereich Photovoltaik rundet das umfassende Förderangebot ab.“
Darüber hinaus können Maßnahmen, die nicht im regulären Förderkatalog enthalten sind, jedoch innovativ und modellhaft sind und eine gewisse Impulswirkung haben, durch die Innovationsprämie bezuschusst werden. Gefördert werden können zum Beispiel Maßnahmen zur Nutzung von Ab- wärme aus städtischem Abwasser oder aus gewerblichen Produktionsprozessen oder batterielose Fensterkontakte zur raumweisen Abschaltung der Heizkörper bei Fensteröffnung.
Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Neben der einmaligen Förderung aus dem FES sollten auch die langfristigen finanziellen Vorteile einer energieeffizienten und nachhaltigen Bauweise nicht vergessen werden. Die Einsparung von Energie schont den Geldbeutel, und die Nutzung erneuerbarer Energien macht unabhängig von schwankenden Energiepreisen“. Anträge nach der neuen Förderrichtlinie können ab sofort online unter www.muenchen.de/fes gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Antrag bereits vor der Vergabe des Auftrags für die Maßnahme gestellt werden muss. Anträge können von Gebäudeeigentümern oder Betreibern von Energieversorgungsanlagen für Gebäude gestellt werden.
Mit dem etablierten Förderprogramm Energieeinsparung prämiert die Stadt München schon seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, und unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energieträger und den Einsatz von effizienter Wärmeversorgungstechnik. Inzwischen stehen hierfür jährlich 14,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zum FES sowie die Förderrichtlinie zum Download sind ebenfalls unter www.muenchen.de/fes erhältlich. Das FES-Team ist per E-Mail an fes.rgu@muenchen.de und telefonisch unter 233-4 77 54 erreichbar.