Untervermietung kann gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsmangel wie München eine lukrative Nutzung von vorhandenem Wohnraum sein. Gleichzeitig gibt es aber einige juristische Fallstricke und Regelungen, die beachtet werden müssen. Wo zum Beispiel liegt die Abgrenzung zum Besuch, wer ist „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, was muss bei einer privaten Vermietung über digitale Marktplätze beachtet werden, welche Gerichtsentscheidungen gibt es zum Medizintourismus und welche Rolle spielt die Zweckentfremdungssatzung? Michael Kast, Rechtsanwalt beim Mieterverein München, informiert am Dienstag, 9. April, 18 Uhr, im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, über wichtige Regelungen und die Rechtsprechung zur teilweisen und vollständigen Untervermietung. Der Eintritt ist frei.
Mehr Infos im Internet unter www.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de, Telefon 54 63 66-0.