Kleintierfriedhof für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 9.8.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 9.8.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie baten die Verwaltung darzustellen, in welcher Größenordnung auf dem Stadtgebiet eine Fläche für die Errichtung eines Kleintierfriedhofes ausgewiesen werden könnte. Der Betrieb soll dabei aber in privater Hand verbleiben.
Wir haben daraufhin die Städtischen Friedhöfe München, Referat für Gesundheit und Umwelt um Rückmeldung gebeten.
Zunächst ist festzustellen, dass der Betrieb eines Tierfriedhofs keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, sondern allenfalls freiwillig von der Kommune übernommen werden kann.
Die Stellungnahme lautet insbesondere wie folgt:
„Es gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden, Tierfriedhöfe anzulegen und zu betreiben. Es ist bestattungsrechtlich nicht erlaubt, einen Tierfriedhof auf einem bestehenden und gewidmeten städtischen Friedhof auszuweisen.
Die Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden in Bayern im Friedhofs- und Bestattungswesen bezieht sich nur auf die Vorhaltung von Bestattungseinrichtungen für Menschen (Artikel 149 Abs. 1 und Artikel 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 7 und 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz).
Was dagegen Tiere angeht, so sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden nur im Rahmen der Pflichtaufgaben des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und nach dem Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur hygienischen Entsorgung toter Tiere im Rahmen des Gesundheitsschutzes verpflichtet.“Darüber hinaus haben wir auch das Baureferat angefragt, ob aus dem Portfolio des Gartenbaus geeignete Flächen für eine Nutzung als Kleintierfriedhof zur Verfügung gestellt werden könnten.
Die Rückmeldung des Baureferats lautet wie folgt:
„Bei den im Grundvermögen des Baureferates-Gartenbau stehenden Flächen wäre eine Nutzung als Kleintierfriedhof ausgeschlossen, da es sich hier entweder um öffentliche Grünanlagen, die der Erholung und Freizeitgestaltung der Bevölkerung dienen oder um Naturschutzflächen unterschiedlicher Art (ökologische Ausgleichsflächen, Landschaftsschutzgebiete, Biotope etc.) handelt.“
Leider können auch aus dem Bestand der Stadtgüter München keine geeigneten Flächen für die anvisierte Nutzung benannt werden.
Letztendlich kann, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Gemeinbedarfe im Rahmen der eigenen städtischen Pflichtaufgaben, auch von Seiten des Kommunalreferats kein städtisches Grundstück für diese freiwillige kommunale Leistung zur Verfügung gestellt werden.
Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Mitteilung geben zu können, bitten jedoch um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.