Neue Kindertagesstätten und Jugendfreizeitheime in Holzbauweise
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 20.11.2019
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 2.12.2019 fordern Sie:
„Die Stadtverwaltung (RBS und Baureferat) wird beauftragt, dem Stadtrat für alle künftig neu zu bauenden freistehenden Kindertagesstätten und Jugendfreizeitheime Vorschläge für konkrete Bauprojekte in Holzbauweise zu unterbreiten. Dabei werden auch die Vorteile der Holzbauweise (Raumklima, Nachhaltigkeit, regionaler Baustoff, etc.) dargestellt. Der Stadtrat entscheidet dann in einem frühen Planungsstadium in jedem Einzelfall, in welcher Bauweise die Gebäude errichtet werden.“
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie dem Referat für Bildung und Sport entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Im Rahmen des Kita-Bauprogramms 2019 werden bereits fünf Kindertagesstätten in Holzbauweise geplant. Die Planung der verbleibenden 15 Kindertagesstätten wird derzeit ebenfalls in Holzbauweise veranlasst. Dabei wird die Ausführung in Massivholz-Bauweise, Holz-Ständer-Bauweise oder Holz-Hybrid-Bauweise vorgesehen.
Bei den Jugendfreizeitheimen befinden sich derzeit vier Jugendfreizeitheime in der Vorplanung. Diese werden ebenfalls in Holz-Hybrid-Bauweise umgesetzt.
Darüber hinaus wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2030“ der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525) Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität festgelegt, u.a. die Berücksichtigung der Klimarelevanz der Baustoffe.Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzliches Ziel, neu zu errichtende Kindertagesstätten und Jugendfreizeitheime künftig in Holzbauweise umzusetzen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.