Die Landeshauptstadt München bewirbt sich um den Preis für die Grüne Hauptstadt Europas 2023 (European Green Capital Award)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 12.11.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Mit Ihrem Antrag vom 12.11.2019 beantragen Sie, dass sich die Landeshauptstadt München um den Preis für die Grüne Hauptstadt Europas 2023 (European Green Capital Award) bewerben soll.
Als Begründung führen Sie aus:
„München hat gute Voraussetzungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Wasser und Abfallwirtschaft vorzuweisen. Und hat mit der Verabschiedung des Klimaziels, der Biodiversitätsstrategie, der autofreien Innenstadt und dem Radentscheid sehr gute Ziele und Rahmenbedingungen gesetzt, die mit Leben, d.h. Maßnahmen gefüllt werden müssen. Die Möglichkeit diesen Preis zu erhalten bedeutet, den Weg ambitioniert weiter zu gehen. Weitere Maßnahmen sollen auch mit bürgerschaftlicher Begleitung entwickelt und geschärft werden. Die gesamte Stadtverwaltung, jedes Referat kann einen Teil dazu beitragen. Dieser Weg hin zu diesem Preis stiftet Identität, Motivation und Stolz. Auch das Wirken nach außen, die Bürgerinnen und Bürger hinter dieser Idee einer grünen Hauptstadt, zu versammeln, ein gutes Beispiel zu geben und Beiträge aus der Bürgerschaft einzufordern, wird vorangetrieben. München ist der Sitz von vielen Unternehmen, die ‚grüne‘ Innovationen und Nachhaltigkeit vorantreiben. Sie miteinzubinden und zu vernetzen wird den Umweltthemen weiteren Schub verleihen. Zudem werden durch das Eintreten in einen Wettbewerb mit anderen europäischen Städten Energien und Motivation freigesetzt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt beantworte ich Ihren Antrag per Brief und darf Ihnen Folgendes mitteilen:
Generell befürworte ich Ihren Vorschlag, dass sich die Landeshauptstadt München für den Preis der Europäischen Umwelthauptstadt (European Green Capital Award, EGCA) bewirbt. Eine Bewerbung für das Jahr 2023 ist aus nachfolgenden Gründen jedoch nicht möglich:
Eine Bewerbung für den EGCA ist aufgrund des umfassenden Themenspektrums als äußerst aufwändig zu betrachten und kann nur mit Einbindung aller Referate erfolgen. Die Landeshauptstadt München hat sich bereits in der Vergangenheit für den Preis 2010/2011 beworben; hier wurdebereits deutlich, dass eine Bewerbung ohne Zuschaltung sowohl von personellen Ressourcen als auch externer Unterstützung keine Erfolgsaussichten haben wird. Insbesondere die Datenbeschaffung und -aggregierung hatte sich bei der damaligen Bewerbung als große Herausforderung erwiesen. Die Landeshauptstadt München gelangte damals nicht in die Endauswahl.
Neben den genannten erforderlichen Ressourcen ist auch ausreichend Zeit für eine Bewerbung einzuplanen – die finalen Bewerbungsunterlagen für den EGCA 2023 müssten bereits Ende Oktober 2020 bei der EU eingereicht werden. Allein aufgrund dieser Frist ist eine Bewerbung für den im Antrag genannten EGCA 2023 nicht möglich. Für eine spätere Bewerbung wird darüber hinaus auch zu prüfen sein, ob die hierfür erforderlichen Ressourcen – nicht zuletzt auch wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie – für eine umfassende Bewerbung für den EGCA zur Verfügung gestellt werden können.
Der EGCA ist auch Thema eines weiteren aktuellen Stadtratsantrags (Stadtratsantrag „Aufbruch in eine nachhaltige Zukunft – München wird Europäische Umwelthauptstadt 2026“) der Fraktion DIE GRÜNEN/RL, Antrag Nr. 14-20/A 06626 vom 29.1.2020). Hier wird gefordert, dass sich die Landeshauptstadt München für den EGCA 2026 bewirbt. Im Vorfeld der Bewerbung soll ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Zielmarken dem Stadtrat vorgelegt werden, welche Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz bis 2026 auch im Sinne der Klimaneutralität Münchens bis 2035 ergriffen werden können. Die Antragstellenden schlagen vor, dass in den Prozess auch alle Münchner Nachhaltigkeitsinitiativen eingebunden werden. Das Maßnahmenkonzept soll der Vollversammlung des Münchner Stadtrats vorgelegt werden. Das Thema European Green Capital Award bleibt damit auf der Agenda der Stadtverwaltung und wird mit einer gesonderten Beschlussvorlage aufgegriffen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.