Erhöhung des Bekleidungszuschusses für die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsüberwachung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Horst Lischka, Cumali Naz, Marian Offman, Helmut Schmid und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 13.12.2019
Antwort Personal- und Organisationsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Die Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung erhalten derzeit eine pauschale Aufwandsentschädigung zur Reinigung und Instandhaltung der Dienstkleidung in Höhe von monatlich 43 Euro (Vollzeitkräfte). Für Teilzeitkräfte beträgt der monatliche Zuschuss 31 Euro.
Hinsichtlich einer beantragten Anhebung des Kleidergeldzuschusses konnte seitens des KVR eine Erhöhung auf 48,50 Euro monatlich für Vollzeitkräfte bzw. 35 Euro monatlich für Teilzeitkräfte rückwirkend zum 1.1.2020 nachgewiesen werden.
Darüber hinaus wird der Auslagenersatz zur angemessenen Berücksichtigung der jährlich steigenden Lebenshaltungskosten ab dem 1.1.2021 ohne Antragstellung durch die Dienststelle jährlich zu Beginn des Kalenderjahres um 2 v.H. erhöht (Durchschnitt aus jährlich steigenden Lebenshaltungskosten für Energie, Waren und Dienstleistungen).
Das KVR geht im Ergebnis bei den vereinbarten Beträgen von der Auszahlung von Nettobeträgen und einer entsprechenden Festsetzung von Bruttobeträgen aus. Die steuerrechtlichen Vorgaben lassen jedoch in der derzeitigen Ausgestaltung eine Befreiung von der Steuerpflicht nicht zu.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.