Der Stadtrat hat vorberatend im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) für den Münchner Norden beschlossen. Auf einer Fläche von zirka 900 Hektar rund um Feldmoching sowie nördlich der Fasanerie soll ein neues Stadtquartier entstehen. Der kooperative Ansatz wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen fortgesetzt. Alle Akteure, insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, werden frühzeitig beteiligt und eng in die weiteren Überlegungen miteinbezogen. Besonders die konstruktive Fortsetzung der agrarstrukturellen Untersuchung ist dabei ein wichtiger Baustein.
Der Grundsatzbeschluss der Vollversammlung vom 27. Juni 2018, mit dem der Stadtrat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der Erarbeitung eines kooperativen Stadtentwicklungsmodells für Feldmoching-Ludwigsfeld beauftragt hat, wird aufgehoben. Die damals beschlossene und am 11. Juli 2018 in Kraft getretene Vorkaufssatzung gilt weiterhin fort. Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) ist ein in §§ 165 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) geregeltes Instrument der Stadtentwicklung. Ziel ist es, für das Entwicklungsgebiet eine am Allgemeinwohl orientierte Planung mit der notwendigen Infrastruktur wie Erschließung, Kindertagesstätten, Schulen und Grünflächen als Gesamtmaßnahme zügig durchführen und umsetzen zu können. Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs sind vorbereitende Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, um entsprechende Beurteilungsgrundlagen zu erhalten.
Erst auf dieser Grundlage entscheidet der Stadtrat dann über eine etwaige förmliche Festlegung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.